Vorverurteilt

Wegen angeblichen Handels mit gefälschten Film-DVDs hat die Staatsanwaltschaft Würzburg eine junge Mutter in Untersuchungshaft gebracht. Den Strafantrag hatte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gestellt, die anschließend als Pseudo-Gutachter in eigener Sache hinzugezogen wurde. Über Fehler und Ungereimtheiten in den Behauptungen der GVU sahen die Strafverfolger offenbar einfach hinweg, als sie ihre dürftige Indizienkette schmiedeten.

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Von
  • Holger Bleich
Inhaltsverzeichnis

Das Preisgefälle zwischen Deutschland und China ist enorm: 34 DVDs mit Alfred Hitchcocks gesamtem OEuvre in Originalsprache kosten im Land des Lächelns nur rund 15 Euro. Einige eBay-Verkäufer haben sich daher darauf spezialisiert, chinesische DVD-Handelsware zu exportieren und Filmliebhabern auf eBay.de anzubieten.

Zu ihnen gehörte die in Peking lebende Lan Hua*. Sie kaufte die DVDs bei der chinesischen Amazon-Tochterfirma Zhuoyuewan (Joyo.com) oder beim großen Online-Shop Dangdangwang (Dangdang.com) ein und verschickte sie direkt aus China an die Kunden. Um den deutschen Käufern das Bezahlen möglichst bequem zu machen, nutzte sie ein deutsches Girokonto ihrer Freundin Lin Schneider*.

Die aus China stammende Lin Schneider ist deutsche Staatsangehörige und lebt mit ihrem Ehemann und zwei kleinen Kindern in einem Ort nahe Würzburg. Sie gibt an, Ende 2004 von Lan Hua gebeten worden zu sein, ein Konto für die Zahlungsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Daraufhin habe sie sich an eine chinesisch sprechende Rechtsanwältin gewandt, die in einer Kanzlei in Hannover tätig war. Diese habe ihr nach Konsultation eines auf Urheberrecht spezialisierten Kollegen mitgeteilt, dass sie mit dem geplanten Vorgehen nicht in Konflikt mit deutschem Recht gerate.

Lin Schneider gab ihrer Freundin die Online-Zugangsdaten zu einem deutschen Girokonto, und schon bald gingen die ersten DVDs von China aus auf die Reise zu deutschen eBay-Käufern. Der Zoll machte die üblichen Stichproben und ließ die Sendungen stets passieren. Es gab anscheinend nichts auszusetzen. Doch im Frühjahr 2005 reklamierte einer der Käufer, die gelieferte DVD-Box „The Simpsons“ mute an wie eine Raubkopie. Er informierte die GVU.

Die GVU wirft einen Blick auf die DVD-Box und fackelt nicht lange: In einem Strafantrag gegen den eBay-Kontoeigner und den Inhaber des Girokontos erklärt sie ohne weitere Belege, es handle sich um eine „industrielle Fälschung“. Folglich liege ein Verstoß gegen die Paragraphen 106 und 108 des Urheberrechtsgesetzes vor. Die Privatermittler der Filmindustrie regen an, beim Inhaber des deutschen Girokontos eine Durchsuchung vorzunehmen.

So weit mag die zuständige Staatsanwaltschaft Würzburg noch nicht gehen. Zunächst lässt sie nur das Girokonto überwachen und fragt bei eBay nach. Sie übersieht der Aktenlage zufolge, dass Lin Schneider nicht die Inhaberin des eBay-Kontos ist. Als die Kripo Würzburg meldet, dass bis Juli 2005 mehr als 21 000 Euro durch eBay-Käufe auf dem Konto eingegangen sind, wird die Staatsanwaltschaft aktiv: Bei 28 Käufern aus dem süddeutschen Raum lässt sie die erworbenen DVDs beschlagnahmen, informiert die GVU und schickt die sichergestellte Ware direkt dorthin.

Am 27. September stellt die GVU einen erweiterten Strafantrag, jetzt direkt gegen Lin Schneider. Sämtliche sichergestellten Film-DVDs, deren Rechteinhaber durch die GVU vertreten würden, seien als „industrielle Fälschungen“ erkannt worden. „Bei den übrigen CDs/DVDs handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch um industrielle Fälschungen“, erklärt die GVU und regt erneut eine Durchsuchung bei Lin Schneider an, zu der sie gern - für die Staatsanwaltschaft kostenlos - einen sachverständigen Mitarbeiter entsenden wolle.

Obwohl die Staatsanwaltschaft spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen müsste, dass der eBay-Account einer anderen Person gehört und Lin Schneider keine einzige DVD aus China versendet haben kann, lässt sie das Haus der Beschuldigten am 24. November 2005 nach zum Versand vorbereiteten industriellen DVD-Fälschungen durchsuchen. Die Kripo findet natürlich keine gefälschten DVDs, sondern stellt lediglich den Rechner und Akten von Lin Schneider und ihrem abwesenden Ehemann sicher.

Die Staatsanwaltschaft sieht Verdunklungs- und Fluchtgefahr. Am 12. Dezember 2005 lässt sie Lin Schneider festnehmen und in die Justizvollzugsanstalt Würzburg zur Untersuchungshaft überstellen. In dem Haftbefehl heißt es: „Die Beschuldigte bietet die gefälschte Ware von ihrem Wohnsitz aus über das Internet zum Verkauf an.“ Der Behauptung der GVU, wonach die Ware gefälscht sein soll, glaubt die Staatsanwaltschaft ohne weitere Ermittlungen oder unabhängige Begutachtung weiterhin.

Gleichzeitig schafft die Kripo im Auftrag der Staatsanwaltschaft Würzburg Tatsachen, indem sie die 28 durchsuchten Käufer anschreibt: „Alle Datenträger wurden als Fälschungen erkannt“, heißt es nun bereits. Aus diesem Grund könnten die beschlagnahmten DVDs nicht zurückgegeben werden. Es stehe den Käufern aber nun frei, Schadenersatzforderungen an die Beschuldigte zu richten. Man bitte um Rückmeldung, falls diese den Forderungen nachkomme.

Zeitungsartikel der Lokalpresse aus diesem Zeitraum zeigen, wie die inhaftierte Lin Schneider derweil von der Polizei einzig aufgrund unbelegter Behauptungen der GVU als gewerbliche Raubkopie-Händlerin stigmatisiert wird. So meldet die Mainpost am 16. Dezember 2005: „Nach einem schwunghaften Handel mit Raubkopien bei Internetauktionen ist eine Frau aus dem Landkreis Main-Spessart am Dienstag im Gefängnis gelandet, berichtet die Polizei. Die Beschuldigte habe über einen längeren Zeitraum Raubkopien von Filmen und Musiktiteln sowie gefälschte Markenartikel verkauft.“

Gegen eine Kaution von 25 000 Euro in bar, Meldepflicht zweimal pro Woche und Einbehaltung ihrer Ausweispapiere wird Lin Schneider zwei Wochen später freigelassen. Der Haftbefehl bleibt allerdings bestehen. Wie aus der c't vorliegenden Ermittlungsakte hervorgeht, fragt die Kripo Würzburg bei der GVU nun zum ersten Mal nach einem gerichtsverwertbaren Gutachten. Am 4. Januar 2006 teilt die GVU telefonisch lediglich mit, dass ihr kein öffentlich bestellbarer Sachverständiger für ein unabhängiges Gutachten bekannt sei. Allerdings könne „ein Mitarbeiter der GVU, der eng mit den jeweiligen Herstellern beziehungsweise Rechteinhabern zusammenarbeitet, ausführlich zur Problematik Stellung nehmen“. Dieses Angebot nimmt die Staatsanwaltschaft dankend an.

Lin Schneider versucht derweil über ihren Anwalt vergeblich, Einsicht in die aktuelle Aktenlage zu erlangen. Sie wird sechs Monate lang immer wieder vertröstet. Im Juli reicht sie Beschwerde gegen den immer noch gültigen Haftbefehl ein. Die Staatsanwaltschaft hält dagegen, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, da „Teile der Familie der Beschuldigten in China leben und der Ehemann häufig in China beruflich tätig ist“. Der Haftbefehl wird dennoch nach mehr als acht Monaten am 3. August 2006 aufgehoben.

Auch zu diesem Zeitpunkt liegt noch keine gutachterliche Stellungnahme der GVU vor. Mitterweile hat die c't-Redaktion Kenntnis von dem Fall erhalten und fragt Anfang August die GVU nach Beweisen für die bislang unbelegte Raubkopien-These. Die GVU antwortet, sie sei von der Staatsanwaltschaft Würzburg „zur Durchführung von umfangreichen Erhebungen in technischer und tatsächlicher Hinsicht, die umfangreiche internationale Recherchen notwendig gemacht haben und machen“ beauftragt worden. Die Ergebnisse werde man „der zuständigen Staatsanwaltschaft zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen“, erklärt GVU-Geschäftsführer Ronald Schäfer.

Offenbar beschleunigt die Presseanfrage die GVU-Ermittlungsarbeit: Am 5. September 2006 geht das Ergebnis bei der Staatsanwaltschaft Würzburg ein. Darin heißt es unter anderem, ein GVU-Techniker habe die DVDs „insbesondere hinsichtlich äußerlich erkennbarer Fälschungsmerkmale“ untersucht. Auffällig seien vor allem etliche Schreibfehler auf dem Cover der DVD „The Sopranos“. Unter anderem sei das Wort „Language“ falsch geschrieben, nämlich „Laguage“. Dies sei ein überaus verbreiteter Schreibfehler auf Fälschungen weltweit.

Doch ausgerechnet „The Sopranos“ wurde weder bei Lan Hua gekauft noch über das Konto der Beschuldigten bezahlt, wie bereits die Zeugenvernehmung des Käufers im September 2005 ergeben hatte. Der Artikel war demnach bei einem anderen eBay-Verkäufer ersteigert und wohl von der Polizei irrtümlich dem eBay-Account von Lan Hua zugeordnet worden.

Als einen weiteren Beweis für die These, dass es sich „bei keiner der DVDs, die hier zur Begutachtung vorlagen, um Originale handelt“, nennt die GVU das Fehlen von holographischen Echtheitsstickern des chinesischen Kultusministeriums auf den Covern: „Keine der hier vorliegenden DVDs hat einen solchen Sticker.“ Auch das steht im Widerspruch zum Ermittlungsergebnis. So hatte eine Käuferin im August 2005 bei der Beschlagnahmung einer ersteigerten DVD-Box von Sissi-Filmen zu Protokoll gegeben: „Auf beiden Kartons sind auch noch zwei Spiegelaufkleber, so genannte Hologramme angebracht.“

Die „umfangreichen internationalen Recherchen“ der GVU beschränkten sich dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft zufolge auf eine Nachfrage beim chinesischen Repräsentanten der Motion Picture Association (MPA), einem Zusammenschluss der großen Hollywood-Studios. Die MPA China habe mitgeteilt, dass sowohl gegen Dangdang.com als auch gegen die Amazon-Tochter Joyo.com „Ermittlungen wegen des Vertriebs raubkopierter DVDs der Firma Disney Enterprises“ liefen. Ein Ergebnis dieser Ermittlungen sei „derzeit nicht bekannt“. Es bleibt sogar unerwähnt, welche Behörde die angebliche Untersuchung führt.

c't liegt eine notariell beglaubigte Bestätigung der Online-Shops Dangdang.com und Joyo.com vor, dass es sich bei allen von Lan Hua im Jahr 2005 dort erworbenen DVDs um, so wörtlich, „legale Ware“ handelte. Bei Probekäufen, die ohne Probleme auch von Deutschland aus möglich sind, lieferte Joyo.com ausnahmslos DVDs mit Hologrammstickern. Dem steht die von der GVU indirekt formulierte Behauptung gegenüber, dass der weltweit größte Online-Shop Amazon über seine chinesische Tochterfirma intensiv Handel mit „industriellen Fälschungen“ treibt.

Bislang ist offen, wie die Staatsanwaltschaft Würzburg weiter vorgehen wird. c't fragte den leitenden Oberstaatsanwalt, ob drakonische Maßnahmen wie die Beantragung eines Haftbefehls auf bloße Behauptungen eines Interessenvertreters hin üblich seien. Oberstaatsanwalt Dr. Dietrich Geuder erwiderte, er könne bei laufenden Verfahren keine näheren Auskünfte „zu bestimmten Ermittlungsmethoden“ geben. Bei Fragen zur „generellen Handhabung“ derartiger Ermittlungsverfahren bestehe „keine Veranlassung zur Stellungnahme“. Auch die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft Würzburg sah „keine Veranlassung zur Stellungnahme gegenüber Presseorganen“.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens steht die Frage im Raum, warum einige deutsche Staatsanwaltschaften so eng mit der GVU kooperieren. Hinter vorgehaltener Hand erklärten Behördenvertreter und Strafermittler, dass es für Staatsanwälte angesichts leerer öffentlicher Kassen schlicht verlockend sei, ohne Kosten an gutachterliche Stellungnahmen zu kommen. Die GVU weiß offenbar um diese Versuchung und betont in ihren Strafanträgen stets, dass sie den Behörden keine Kosten in Rechnung stelle. So unterbleibt die Bestellung unabhängiger Gutachter.

In letzter Zeit sind vereinzelt Datenschutzbehörden auf diese seit Jahren geübte Praxis aufmerksam geworden: Der bayerische Datenschutzbeauftragte sieht es als unzulässig an, dass die GVU personenbezogene Daten über Beschuldigte und deren beschlagnahmtes Eigentum zur Begutachtung erhält. Seine schriftliche Forderung an das bayerische Justizministerium vom September 2005 nach künftiger Einhaltung der Vorschriften verpuffte offenbar unbeachtet.

Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte fand beim dortigen Justizministerium mehr Gehör. Im Juli 2006 erging eine ministeriale Weisung an alle Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs: „Eine Beauftragung der GVU als Sachverständige kommt nicht in Betracht“, heißt es in dem Papier, das c't vorliegt. Außerdem sei „eine Hinzuziehung von Mitarbeitern der GVU zu Durchsuchungen nicht zulässig“.

In anderen Bundesländern wiederum nimmt man es da nicht so genau. So hatte beispielsweise die Staatsanwaltschaft Münster aufgrund von Hinweisen der GVU ein ähnliches Verfahren wegen des Imports von chinesischen DVD-Boxen eingeleitet. Ihre anschließende Presseerklärung vom 12. Juni dieses Jahres liest sich, als sei sie den Behörden von der GVU in die Feder diktiert worden: Der Text beginnt nämlich nicht mit der Schilderung des Sachverhalts, sondern mit der GVU-üblichen pädagogischen Einleitung: „‚Wann kommt Papa raus‘, fragt in einem Werbespot ein kleines Kind nach einem Geburtstagslied seine Mutter vor den Gitterstäben einer Strafvollzugsanstalt. ‚Noch viermal singen‘. Vermutlich jeder Kinobesucher wird diesen Spot vor dem Hauptfilm schon einmal gesehen haben, der zwar in humorvoller Weise verpackt, aber dennoch eindringlich darauf hinweist, dass das illegale Kopieren von Filmen kein Kavaliersdelikt ist, sondern strafrechtlich verfolgt wird.“

Die GVU ist als Hilfssheriff allem Anschein nach für einige Staatsanwaltschaften unverzichtbar geworden. Nach einer Fachtagung zur Zukunft der Kriminalität in Potsdam wurde jüngst sogar die Forderung propagiert, eine „Public-Private-Partnership“ zwischen den privaten Fahndern von Lobbygruppen und den staatlichen Strafverfolgern zu institutionalisieren.

Dabei stehen die Privatermittler selbst nicht gerade mit weißer Weste da: c't hat im Februar dieses Jahres belegt, dass die GVU Raubkopierer sponserte, um an Informationen zu gelangen [1, 2]. Sie steckte viel Geld in den Aufbau und Betrieb zentraler Release-Server der Szene. Unter anderem deshalb ließ die Staatsanwaltschaft Ellwangen zu Jahresbeginn die GVU-Geschäftsräume in Hamburg durchsuchen und entsprechende Belege beschlagnahmen.

Doch der Vorstoß verläuft im Sande: Mangels örtlicher Zuständigkeit leiteten die Ellwanger Staatsanwälte ihre Akten zunächst nach Hamburg, schließlich nach Frankfurt weiter. Weil dort keine Strafanzeigen von Rechteinhabern der auf den GVU-Servern getauschten Raubkopien eingegangen seien, habe man das Verfahren eingestellt, teilte die Frankfurter Pressestaatsanwältin Doris Möller-Scheu auf Nachfrage von c't mit. Bei Urheberrechtsverletzungen handle es sich nun einmal um Antragsdelikte.

Die Strafverfolgung hätte höchstens erfolgen können, wenn ein besonderes öffentliches Interesse daran bestünde, erklärte Möller-Scheu. „Dies wurde im vorliegenden Fall verneint, weil die Verfahrensweise ja letztlich der Erfüllung des Schutzzwecks des Urheberrechts diente.“ Der Zweck heiligt also die Mittel. Ihre Würzburger Kollegen dürften ihr zustimmen.

Lin Schneider hat zur Abwehr der GVU-Anschuldigungen nach eigenen Angaben bisher mehr als 10 000 Euro ausgegeben, beispielsweise für Rechtsanwälte. Allein der Nachweis, dass ihre Freundin alle DVDs aus legalen chinesischen Quellen bezogen hat, habe sie fast 2000 Euro Gebühren für den in Peking beauftragten Notar gekostet. Die bearbeitende Staatsanwältin indes schenkte den Belegen keinerlei Bedeutung. Auch eBay sei schließlich ein legales Verkaufsportal, gab sie zu den Akten. Dies sei keine Gewähr dafür, dass dort nicht mit illegaler Ware gehandelt wird.

Man glaubt lieber der GVU, weil „auch in anderen Verfahren die von der GVU erstellten gutachterlichen Stellungnahmen keinen Zweifel hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts und der erforderlichen Objektivität begegneten“, so die Staatsanwältin. Lin Schneider glaubt mittlerweile, dass es ihr in ihrem Geburtsland China nicht schlechter hätte ergehen können: „Da weiß ich wenigstens, dass ich nicht in einem Rechtsstaat lebe, und kann mich darauf einstellen.“

*Namen von der Redaktion geändert

[1] Holger Bleich, Volker Briegleb, Die Hilfssheriffs als heimliche Komplizen, Fahnder der GVU sponserten Film-Raubkopierer, c't 4/06, S. 18

[2] Holger Bleich, Volker Briegleb, Eigentore, GVU schiebt Schwarzen Peter den Ermittlungsbehörden zu, c't 5/06, S. 62

(hob)