Weitergabe von MP3s
Darf ich von meinen gekauften DRM-freien MP3-Dateien Kopien fĂĽr den eigenen Gebrauch herstellen und diese auch an Freunde und Bekannte weitergeben?
- Joerg Heidrich
Darf ich von meinen gekauften DRM-freien MP3-Dateien Kopien fĂĽr den eigenen Gebrauch herstellen und diese auch an Freunde und Bekannte weitergeben?
Der Kauf einer CD unterscheidet sich rechtlich erheblich vom Kauf von MP3-Musikstücken. Bei ersterem wird ein materieller Datenträger erworben, der als solcher weitergegeben und verkauft werden darf. Bei Download-Angeboten erwirbt man von dem Rechteinhaber hingegen lediglich eine Nutzungslizenz für den jeweiligen Inhalt. Wie diese Lizenz genau aussieht, bestimmt sich in erster Linie durch den Vertrag, den Käufer und Verkäufer der MP3 beim Download schließen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der wichtigsten Download-Portale (iTunes, Musicload, Mediamarkt, Saturn) schränken die Rechte der Käufer stark ein, gestehen dem Kunden jedoch zu, eigene Sicherungskopien der MP3s zu erstellen und diese auf Datenträgern zu speichern. Ob ich auch Kopien der erworbenen Daten im engeren Familien- und Freundeskreis verteilen darf, hängt ebenfalls von den Vorgaben des Download-Anbieters ab.
Eine rein private Nutzung, also zum Beispiel das Brennen auf CD oder Überspielen auf den MP3-Player gestatten alle Anbieter. Anders sieht es aber dort aus, wo die Musikstücke an Dritte weitergegeben werden sollen. So gestatten es die Vertragsbedingungen von Saturn und Mediamarkt dem Käufer beispielsweise explizit nicht, seine durch den Kauf erworbenen Rechte an Dritte weiterzugeben. Insbesondere ist es verboten, die Musiktitel „für Dritte zu kopieren, zugänglich zu machen beziehungsweise weiterzuleiten, nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen“.
Ähnliche Einschränkungen gibt es auch beim iTunes Store, deren „Dienstleistungs- und Verkaufsbedingungen“ nicht weniger als 15 c't-Druckseiten entsprechen. Arbeitet man sich zu den betreffenden Passagen vor, so ist dort zu lesen, dass die erworbene Lizenz den Käufer lediglich dazu berechtigt, „die Produkte für seine persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden“. Nicht gestattet ist hingegen der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung.
Eine weitaus kundenfreundlichere Regelung findet sich bei Musicload. In den zehnseitigen Geschäftsbedingungen findet sich immerhin ein Passus, wonach auf Basis der heruntergeladenen, nicht kopiergeschützten Daten selbstgebrannte Audio-CDs „im engeren persönlichen Bekannten- und Verwandtenkreis zur privaten Nutzung“ unentgeltlich weitergegeben werden darf.
Viele dieser Shops verbieten also explizit eine Weitergabe. Tut man es aber trotzdem, so ist darin ein VertragsverstoĂź zu sehen, der den Anbieter unter anderem zu Schadensersatzforderungen berechtigen kann. (vza)