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26 Beiträge seit 07.07.2007

Bis zur Verfassungsklage?

Hallo zusammen!

Ich stelle hier zur Diskussion die kurze Zusammenfassung meiner
persönlichen Position zu diesem Thema, die sich auch aus der
Diskussion in meinem gleichnamigen Thread im Forum „Auf zur Wahrheit“
ergibt (bis jetzt 662 Beiträge und 28.473 Aufrufe, siehe:

http://selber-denken.com/forum/index.php?page=Thread&threadID=5362&s=
580f8770319f3b3a0a1828444205a9a27d28745c

Die Untersuchung der politischen und gesellschaftlichen Umstände um
die Darlegung und Verbreitung der Kritik der Relativitätstheorie
bringt deutliche Missstände zum Vorschein, die sowohl gegen Art. 5 GG
(Wissenschaftsfreiheit) verstoßen, als auch gegen Art. 1 GG (die
Würde des Menschen ist unantastbar) bei der Verleumdung und
Verfolgung der Kritiker der Relativitätstheorie in der
Öffentlichkeit.

Bei beiden Verstößen zeichnet m.E. die Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Frau Dr. Annette Schavan verantwortlich:

1) Wegen der Nicht-Beachtung der Wissenschaftsfreiheit und des Gebots
der Nicht-Identifikation gemäß Art. 5 GG durch ihre beamteten
Mitarbeiter, die jegliche Gegenpositionen zur Relativitätstheorie im
Bildungssystem ausblenden, und zwar auf alle Ebenen des öffentlichen
Bildungsweges.

2) Wegen der Nicht-Beachtung der unzumutbaren und gesetzwidrigen
Rahmenbedingungen zur Darlegung der Kritik der Relativitätstheorie in
der Öffentlichkeit (Internet) durch die Kritiker, trotz Kenntnisnahme
dieser gem. Art. 1 GG unzumutbaren und gesetzwidrigen Bedingungen.

Ich würde mich freuen, wenn auch hier Meinungsäußerungen,
Informationen oder Stellungnahmen über diese zur Diskussion gestellte
Thematik gepostet würden.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez

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