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  1.   e7   Verweis auf Artikel 8 ist aber auch ein bisschen risikoreich ...
  2.   LoboTommy   Inwieweit wären DDOS-Angreifer jetzt plötzlich "Online-Demonstranten"?
  3. + DasKleineDummerchen   Wie immer - Grundrechte sind abgeschafft bis das BVerfG sagt, dass ... (3)
  4. + Das Provokant 0 "Die Bundesregierung sagt"... (1)
  5. + McGyver777 -20 Ach ja? Aber die Beihilfe zur Hehlerei mit "Steuersünder-CDs" ist ok? (2)
  6.   Bastelfred   Das Internet darf kein rechtsfreier Raum bleiben!
  7. + unbekannter Benutzer 43 Es fehlt die "notwendige Körperlichkeit". (2)
  8. + goldeneye_1 -38 Skripten ist ein DoS Attack und keine Demonstration (2)
  9. + bismarckhering 0 Krude Logik (3)
  10.   Comran   Versammlungsrecht einfach lesen und gut ist
  11.   marasek   Richtig
  12.   DerAlteZynischeSack 40 Aber dafür ist das Blockierte auch nicht "körperlich" (kwt) ...
  13. + Alex Kloss 86 Gefährliche Verlagerung des § 303b StGB auf den subjektiven Tatbestand (12)
  14.   Trombosestrumpf   Grüne Welle!
  15. + Exoteriker -33 Das mit der körperlichen Anwesenheit steckt im "versammeln". (3)
  16. + kimschmitzii 100 wikileaks (1)
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