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Abmahnungen: Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche gefährden Online-Shops

| Nick Akinci, Joerg Heidrich

Unvollständiges Web-Impressum? Fehlende Verbraucherinformationen? Für Betreiber von Online-Shops können solche Patzer durch Abmahnungen teuer werden.

Eindrucksvolle Zahlen sind es, die sich der Abmahnumfrage 2019 des E-Commerce-Dienstleisters Trusted Shops entnehmen lassen: 47 Prozent der befragten Händler sagen, dass sie bereits mindestens eine Abmahnung erhalten haben – Tendenz steigend. Jedes der anwaltlichen Schreiben, um die es geht, hatte im Durchschnitt Kosten von rund 1900 Euro zur Folge. Grob jeder zweite der Befragten sah seine Existenz durch Abmahnungen bedroht. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, aber immerhin haben knapp 3000 Händler daran teilgenommen.

Im laufenden Jahr dürfte die Zahl der Abmahnungen eher noch zunehmen. Im Zuge der Corona-Krise haben etliche E-Commerce-Einsteiger neue Online-Shops eröffnet. Anbieter baukastenartiger Shop-Systeme werben damit, dass der Start eines solchen Web-Geschäfts "kinderleicht sei und lediglich ein paar Klicks erfordere.

Vielen Interessenten ist nicht klar, dass sie dabei in puncto Rechtsrisiken ungeschützt dastehen: Die Systemanbieter dürfen keine Rechtsberatung leisten. Die zusammengeklickten Shops sind oft meilenweit davon entfernt, den strengen gesetzlichen Vorgaben für den E-Commerce zu genügen. Ein Online-Business rechtssicher zu gestalten, ist selbst für spezialisierte Anwälte eine Herausforderung: Allzu viele verschiedene Vorgaben sind zu berücksichtigen.


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