Marktübersicht: DSGVO-konformes Machine Learning aus der Cloud

Wollen Unternehmen die aktuellen Entwicklungen im Bereich KI und Machine Learning schnell nutzen, führt der Weg oft zu einem Cloud-Anbieter.

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Lesezeit: 18 Min.
Von
  • Martin Luckow
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Will ein Unternehmen bei künstlicher Intelligenz (KI) und maschinellem Lernen (ML) mitspielen, dann fällt der Blick schnell auf Anbieter von Cloud-Ressourcen. Denn die nötige Infrastruktur selbst zu betreiben kann teuer werden und ist mit Aufwand und vielen versteckten Fallstricken verbunden. Dabei ist das Angebot vielfältig, denn viele Provider bieten eine breite Palette von Diensten an, die es Unternehmen ermöglichen sollen, ihre Daten effizient zu verwalten, innovative Anwendungen zu entwickeln und ihre Geschäftsprozesse zu optimieren.

In Europa ist dafür die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, die strenge Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt. Die Diskussion über eine mögliche Anpassung des Urheberrechts für KI-Trainingszwecke nimmt gerade erst an Fahrt auf. Unternehmen müssen also Dienste wählen, die nicht nur leistungsfähig sind, sondern auch die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleisten und die Firmen dabei unterstützen, selbst rechtskonform zu handeln.

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Viele Anbieter cloudbasierter KI- und ML-Dienste verfügen über keine eigenen Cloud-Ressourcen, sondern treten ihrerseits als Nutzer eines Cloud-Anbieters auf. Aus der Sicht der DSGVO sind dann drei Hauptbeteiligte zu nennen: der Kunde, der Plattformanbieter und der Cloud-Anbieter im Hintergrund. Kompliziert wird es dann, wenn der Plattformanbieter auf mehrere Clouds zurückgreift – ein Beispiel ist hier OpenAI. OpenAI verfügt über eigene Ressourcen, greift aber zusätzlich auf Azure, AWS und die Google Cloud Platform (GCP) zurück.