Artikel-Archiv c't 7/2010, Seite 52
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Paukenschlag als Pyrrhussieg
Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für uneingeschränkt nichtig erklärt. Trotzdem dürften Datenschützer und Bürgerrechtler über die Entscheidung nur eingeschränkt glücklich sein. Denn die Ausführungen des Gerichts können auch als detaillierte Anleitung an den Gesetzgeber für eine neue Vorratsdatenspeicherung gelesen werden.
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