Blick ins Heft c't 1/2024: IT-Mythen entzaubert

Behauptungen über Computer und Technik verbreiten sich schnell, etwa über Streaming, Windows, Linux oder Passwörter. Wir sagen, was wahr ist und was nicht.

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IT-Mythen
Lesezeit: 5 Min.
Inhaltsverzeichnis

Hallo aus Hannover,

kennen Sie das: Jemand behauptet einen technischen Zusammenhang, bei dem Sie sicher sind, dass das nicht stimmen kann. Aber erklären und damit die Behauptung entkräften können Sie leider nicht? Hier kann Ihnen unsere Titelgeschichte in c't 1/2024 helfen. In der haben wir aktuelle IT-Mythen und einige Evergreeens zusammengetragen und erklären, was dahinter steckt. Damit bekommen Sie schlagkräftige Argumente gegen vermeintliches Expertentum und hartnäckige Fehleinschätzungen an die Hand - und vielleicht auch die eine oder andere überraschende Erkenntnis.

War Ihnen beispielsweise bewusst, dass Sie im Inkognito-Modus des Browsers mitnichten inkognito unterwegs sind? Zwar löscht der Browser nach der Session die Cookies und die besuchten Seiten tauchen nicht mehr in der Chronik auf. Aber Webseitenbetreiber, Internetdienstanbieter oder der Arbeitgeber, wenn Sie im Firmennetzwerk surfen, können nach wie vor sehen, welche Seiten Sie besucht haben.

Solche und weitere Mythen über Computer und Technik ploppen im Alltag häufig auf, verbreiten sich schnell und sind oft schwer zu prüfen. Wir klären auf, welche populären Gerüchte über ressourcenschonendes Streaming, spionierende Hardware, Windows, Linux oder Passwörter wahr sind und welche nicht. Nach der Lektüre können Sie bestimmt den einen oder anderen Stammtisch-Mythos von der Theke wischen oder aber mit Hintergrundinformationen unterfüttern. Sollten Ihnen noch mehr Mythen einfallen, die wir unbedingt näher betrachten sollen, schreiben Sie uns gern an mythen@ct.de

Viele Behördengänge lassen sich nur noch online vereinbaren, Banken und Sparkassen schließen Filialen und drängen aufs online-Banking. Die Bahncard gibt es demnächst nur noch als Plastikkarte und das Deutschlandticket vielerorts ohnehin nur in einer App. Wer sich kein Smartphone leisten kann oder dessen Bedienung nicht beherrscht, wird die Teilhabe in wichtigen Lebensbereichen verwehrt.

Als Leser dieses Newsletters dürfte Sie das weniger betreffen, Sie sitzen ja gerade an einem digitalen Lesegerät. Aber möglicherweise kennen Sie die Situation von Eltern oder Großeltern, die zwar ein Handy haben, aber des Öfteren versichern, WhatsApp sei kaputt, das digitale Fotoalbum gelöscht oder Google weg. Mir hilft dann Geduld und der Gedanke, an welchen Problemen ich wohl mit 80 oder 90 scheitern werde.

Auch rechtlich ist der digitale Zwang umstritten: Immer wieder klagen Menschen vor Gericht analoge Teilhabe ein – manchmal erfolgreich, zuweilen nicht. Jetzt soll das bundesweite Bündnis „DigitalPakt Alter“ die Teilhabe von Seniorinnen und Senioren fördern. Das Bundesministerium BMFSFJ stellt bis 2025 für „Erfahrungsorte“ genannte Schulungszentren 3,1 Millionen Euro zur Verfügung – was auf viel ehrenamtliche Unterstützung hinausläuft. Welche Hürden Menschen ohne Mobilgerät überwinden müssen und womit sich DHL den diesjährigen Negativ-Award der Bürgerrechtsinitiative Digitalcourage e.V. verdient hat, beschreibt Harald Büring in c’t.

(Bild: Albert Hulm)

Zusammen mit Windows 11 veröffentlichte Microsoft eine Liste, welche Anforderungen ein PC offiziell erfüllen muss, damit das neue Betriebssystem darauf korrekt funktionieret Rein technisch gelten jedoch mal diese und mal jene Anforderungen. Die absurden Folgen bekommen Sie nun sogar beim Hardwarekauf zu spüren.

So langsam lohnt es sich, über den Kauf einer SSD mit PCIe 5.0 nachzudenken: Die ersten Modelle schaffen mit 12 GByte/s schon deutlich höhere Geschwindigkeit als welche mit PCIe 4.0; zwei haben wir im Test. Fünf neue Mini-SSDs im 2230er-Format sind ebenfalls dabei, alle mit der für das Platzangebot enormen für das Platzangebot enormen Sicherkapazität von 2 TByte.

Die Informatikerin Molly White dokumentiert in ihrem Blog die Pleiten und Betrügereien von Blockchain-Firmen. Wir haben sie gefragt, wie es nach den jüngsten prominenten Fällen mit der Branche weitergeht und ob sie Kryptowährungen auch irgendetwas P.ositives abgewinnen kann.

Zigbee2MQTT ist erwachsen geworden: Einfache Installation, ein aufgeräumtes Webinterface und über 3300 unterstützte Geräte machen den cloudlosen Brückenschläger für den Smart-Home-Funkstandard ZigBee richtig attraktiv. Wir zeigen, wie Sie loslegen und stellen eine Reihe spannender Sensoren und Aktoren vor.

Videobrillen taugen zwar nicht für Virtual-Reality-Spiele und -Apps, sind aber viel leichter und sehen dezenter aus als die VR-Brillen Meta Quest, Apple Vision Pro & Co.. Filme und Spiele geben sie wieder, als säße man im virtuellen Kinosaal.

Die EU verpflichtet Banken dazu, künftig für ihre Kunden vor einer Überweisung IBAN und Empfängernamen abzugleichen. Damit sollen Bankkunden betrügerische Überweisungsaufforderungen leichter erkennen. Wir haben allerdings Hintertüren für Betrüger gefunden. So will die EU Überweisungen sicherer machen..

ChatGPT kann neuerdings auch Dokumente und Bilder analysieren, gesprochene Anfragen verstehen und mit Sprache, Text und Bildern antworten. Dazu schlüpfen GPTs in die Rolle von spezialisierten Assistenten. Wir fühlen den neuen Funktionen auf den Zahn und zeigen,.wo die generative KI hilft und wo sie aufs Glatteis führt.

(uk)