Bundesregierung zeigt sich bei Aufklärung der NSA-Lauschaffäre weiter zugeknöpft
Auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zu den Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden gibt die Bundesregierung nur spärlich Antworten.
Die Bundesregierung zeigt wenig Initiative, die durch die Snowden-Enthüllungen bekannt gewordenen NSA-Spähaktionen aufzuklären. Dies zeigt ihre Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag zur "Überwachung der Internet- und Telekommunikation durch Geheimdienste der USA, Großbritanniens und in Deutschland". 21 von 104 Fragen beantwortete sie gar nicht oder nur unter Geheimhaltung.
Eine Auskunft, wie es der Bundesnachrichtendienst (BND) bei der strategischen Fernmeldeüberwachung verhindert, dass innerdeutscher Verkehr erfasst wird, wurde aus Gründen des "Staatswohls" komplett verweigert. Ebenso blieb die Frage unbeantwortet, ob der US-amerikanische Geheimdienst NSA auch Kabel "in Bezug auf Deutschland" anzapft. Auf die Frage, wie groß die vom BND erfassten Datenmengen im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung sind, antwortete die Regierung: "Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Frage fand und findet nicht statt."
Immerhin deutete die Bundesregierung an, dass Bundesbürger auch bei innerdeutschem Datenverkehr vom Ausland aus überwacht werden könne. So räumte sie ein, dass "an beliebigen Orten der Welt Kommunikationen mit Deutschlandbezug, darunter auch innerdeutsche Verkehre, auftreten" könnten. Es sei eine "ständig revidierbare Marktentscheidung der Provider nach verfügbarer und preiswerter freier Bandbreite", wie der Telekommunikationsverkehr geführt werde.
Bereits von US-amerikanischen und britischen Ministerien eingegangene Antworten auf ihre diversen schriftliche Anfragen will die Bundesregierung vorerst nicht veröffentlichen. Sie wolle darüber erst dann entscheiden, "wenn alle Antworten vorliegen".
Die Grünen zeigen sich von der Antwort enttäuscht und verweisen darauf, dass die US-Geheimdienste vergleichsweise mehr veröffentlichten. Seit 2013 werden nämlich in den USA deklassifizierte Geheimdokumente im Internet publiziert. Zusagen von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, dem Parlament Geheimdokumente zukommen zu lassen, seien zudem nicht eingehalten worden.
Außerdem verweisen die Grünen darauf, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bislang auf ihre Weisungsbefugnis gegenüber dem Generalbundesanwalt verzichtet. Dieser hat noch kein förmliches Strafvorprüfverfahren wegen vermutlicher Wirtschaftsspionage und verschiedener Datenschutzverstöße eröffnet. Auch leitete er kein Rechtshilfeverfahren ein, um Edward Snowden als Zeugen vernehmen zu können.
Die Bundesregierung räumt ein, dass es in Deutschland kein eigenes Whistleblower-Gesetz gebe; dennoch gebe es einen hohen Schutzstandard. Dabei verweist sie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das Recht von Beschäftigten "weiter konkretisiert" habe, auch öffentlich auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz hinzuweisen".
Zugeknöpft zeigte sich die Bundesregierung auch in ihrer ebenfalls jetzt veröffentlichten Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken zu "deutsch-US-amerikanischen Beziehungen im Bereich der elektronischen Kriegsführung". So bestätigt die Bundesregierung zwar ein Abkommen mit der US-Regierung aus dem Jahr 2002 über die Zusammenarbeit zwischen dem BND und der NSA. Doch das Zustandekommen, der Inhalt und der Gültigkeitszeitraum des Abkommens werden als "geheim" eingestuft. Außerdem erklärte die Bundesregierung, dass sie keine "völkerrechtlich verbindliche Abkommen geschlossen" habe, die es ausländischen Nachrichtendiensten erlaubten, Infrastruktur in Deutschland zu nutzen. Auf welcher Grundlage sie dennoch genutzt würden, hält die Bundesregierung ebenfalls "geheim". (anw)