Europäisches Patentamt widerruft Amazons 1-Klick-Patent erneut
Die Berufungsabteilung des Europäischen Patentamts hat Amazons Patent, das den 1-Klick-Einkauf schützen soll, zum zweiten Mal widerrufen. Der ersten Entscheidung 2007 hatte Amazon widersprochen.
- Christian Kirsch
Vor dem Europäischen Patentamt (EPA) hat der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. (FFII) sich mit seiner Forderung nach einem Widerruf von Amazons 1-Klick-Patent durchsetzen können. Das hat der Verein mitgeteilt und das EPA auf Nachfrage von heise online bestätigt. In der Online-Sammlung der EPA-Dokumente zum Patent EP0927945 ist die Entscheidung noch nicht enthalten. Hartmut Pilch, einer der FFII-Vertreter in der Anhörung, schildert online das Verfahren aus seiner Sicht.
Amazon hatte das Schutzrecht 1998 beim EPO beantragt und 2003 erhalten. Allerdings galt es von Anfang an nur in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien, da der Internethändler für andere europäische Länder entweder keine Übersetzung vorgelegt oder Gebühren nicht bezahlt hatte. 2008 hob das Patentamt das Schutzrecht erstmals auf, wogegen Amazon Widerspruch einlegte. Darüber musste die Einspruchsabteilung jetzt entscheiden.
In der jetzigen mündlichen Verhandlung setzte sich der FFII zwar durch, und das Patent wurde erneut widerrufen. Der Verein beklagt jedoch, das geschehe mit angreifbaren Argumenten: "Die offensichtliche Maßnahme, die schon vor 15 Jahren hätte ergriffen werden sollen, wäre das Patent nach Art. 52(2)c des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) abzulehnen. Die Patentansprüche erwähnen lediglich Elemente von Standard-Datenverarbeitungsanlagen (also normale Computer) und Instruktionen, wie diese zu betreiben sind – Software. Genau so definieren wir Softwarepatente."
Stattdessen hatte die EPA-Abteilung festgestellt, das Patent kombiniere lediglich zwei Ansprüche aus zwei anderen Schutzrechten. Deshalb mangele es an "erfinderischer Tätigkeit". Der FFII befürchtet nun, diese Begründung eröffne Amazon eine erneute Widerspruchsmöglichkeit.
Mitte 2011 hatte das EPA einen Patentantrag Amazons auf Schutz des 1-Klick-Bezahlverfahrens wegen mangelnder Erfindungshöhe abgelehnt. (ck)