Fall Petraeus: Droh-Mails sind kein Cyberstalking

Die US-Justiz ist nicht gewillt, die privaten Beschuldigungen im Fall Broadwell/Petraeus zur Staatsaffäre aufzublasen. Er bringt die Justizbehörden aber wegen der strikten Regeln des US-Präsidenten Obama in Zugzwang, Whistleblower zu verfolgen.

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Von
  • Detlef Borchers

Die Droh-Mails der Buchautorin Paula Broadwell an eine Konkurrentin sind nicht als Cyberstalking zu werten, entschied die US-amerikanische Justiz nach Berichten amerikanischer Medien wie etwa CBS. Broadwell, Biographin und zeitweilige Geliebte des zurückgetretenen CIA-Direktors David Petraeus, hatte mehrere drohende Mails an eine Frau verfasst, die Hände von Petraeus zu lassen. Diese Mails führten dazu, dass das FBI die Beziehung zwischen Broadwell und Petraeus enttarnte und der ehemalige, zuletzt in Afghanistan tätige 4 Sterne-General seinen CIA-Posten räumen musste. Jetzt ermittelt die Justiz nur noch, wer Geheimnisverrat begangen hat.

Offenbar ist die US-Justiz nicht gewillt, die eher privaten Beschuldigungen zur Staatsaffäre aufzublasen. Im Zuge der Ermittlungen zu den Droh-Mails wurden jedoch eine ganze Reihe von Papieren bei Paula Broadwell gefunden, die als geheim und vertraulich, teils sogar streng geheim eingestuft wurden. Hierzu zählen nach US-Berichten die langfristigen Pläne, wie es in Afghanistan weitergehen soll. Obwohl Paula Broadwell als ehemalige Militär-Analystin sicherheitsüberprüft ist, hätte sie die bei ihr gefundenen Papiere nicht besitzen dürfen. Sowohl Broadwell wie Petraeus bestreiten, untereinander derartige Papiere ausgetauscht zu haben.

Der Fall Broadwell/Petraeus bringt die Justizbehörden wegen der strikten Regeln des US-Präsidenten Obama in Zugzwang, Whistleblower zu verfolgen und zu enttarnen. Aktuell sind die Verhandlungen im Fall des -Soldaten Bradley Manning angelaufen, der laut Anklage Daten an Wikileaks weitergegeben haben soll. Die bei Paula Broadwell gefundenen Dokumente sind allerdings als deutlich höher sicherheitsrelevant eingestuft. (jk)