Massen-Doxxing: Beschuldigter soll Passwörter teilweise im Darknet gekauft haben
Ist der beschuldigte 20-Jährige gar kein großer Hacker? Nach neuen Erkenntnissen soll er einige Passwörter im Darknet gekauft und nicht selbst erhackt haben.
Der 20-jährige mutmaßliche Hacker G0d, alias 0rbiter alias @Nullr0uter soll einen Teil der Passwörter zum Ausspähen persönlicher Daten von Politikern und Prominenten im Darknet erworben haben. Das berichtet die Bild-Zeitung am Donnerstag unter Berufung auf Ermittlerkreise. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die für den Fall der illegalen Veröffentlichung persönlicher Daten von Politikern und Prominenten zuständig ist, ermittelt demnach auch wegen des Vorwurfs der Datenhehlerei.
In dem Bericht heißt es, dass der 20-jährige Hacker offenbar einen Teil der im Darknet erworbenen Passwörter dazu nutzte, mit diesen Zugangsdaten an persönliche Informationen wie Mobilfunknummern, E-Mail-Adressen, Chat-Verläufen sowie Scans von Personalausweisen und Diplomatenpässen zu gelangen. Außerdem soll er persönliche Informationen direkt im Darknet gekauft haben. An den restlichen Teil der Daten dürfte er über eigene Hacks gelangt sein.
Der aus Mittelhessen stammende Hacker hatte nach seiner Festnahme gestanden, über ein gehacktes Twitter-Konto eines YouTubers bereits im Dezember massenweise persönliche Daten von mehreren Hundert Politikern und Prominenten veröffentlich zu haben. Das ganze Ausmaß seiner Aktion sei dem jungen Mann, der noch bei seinen Eltern lebt, nicht bewusst gewesen. Er wurde auf freien Fuß gesetzt. Die Polizeibehörden ermitteln jedoch weiter, inwieweit er allein gehandelt hat.
Politik und betroffene Prominente verurteilten das Massen-Doxxing und reagierten entsetzt über das Ausmaß der mehrere tausend Datensätze umfassenden Veröffentlichungen. Bundesjustizministerin Katarina Barley bezeichnete die Tat als "schweren Angriff auf das Recht auf Privatsphäre und damit einen Grundpfeiler der Demokratie".
StrafmaĂź
Über das Motiv für die Tat herrscht nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt weiterhin Unklarheit: Der junge Mann begründete sein Handeln mit Ärger über Politiker und Prominente. Die Ermittlungen dauern in diesem Punkt ebenfalls an. Dem 20-jährigen droht wegen Ausspähung von Daten und Datenhehlerei nach Erwachsenenstrafrecht ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird, das eine breite Palette an alternativen Sanktionsmöglichkeiten wie Jugendstrafe, erzieherische Maßnahmen sowie gemeinnützige Arbeit vorsieht.
Sachsens Innenminister Wöhler (CDU) hat sich in solchen Fällen zur Abschreckung für die häufigere Anwendung beschleunigter Verfahren ausgesprochen. Er sagte gegenüber der Heilbronner Zeitung am Donnerstag: "Die Anwendung von Schnellverfahren kann ein klares und warnendes Signal in die Hackerszene senden." Datenraub sei "kein Kavaliersdelikt" und könnte viele Opfer haben.
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[Update v. 10.01.2019, 11:42 Uhr]: Auf Nachfrage von heise online hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nicht bestätigen können, dass ein Ankauf der Passwörter oder weiterer Informationen durch den beschuldigten 20-Jährigen im Darknet stattgefunden hat. In der Antwort der Generalstaatsanwaltschaft heißt es: "Auf welche Weise der Beschuldigte die einzelnen Datensätze erlangt haben soll, ist Gegenstand der aktuellen Ermittlungen." (olb)