Regierung wirbt um ausländische Fachkräfte

Die Bundesregierung plant niedrigere Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt und niedrigere Einkommensgrenzen. Sie will so qualifizierten Ausländern, die bislang nur geduldet wurden, eine Perspektive in Deutschland geben.

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  • dpa

Qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland soll die Einwanderung nach Deutschland erleichtert werden. Die Bundesregierung plant niedrigere Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt und niedrigere Einkommensgrenzen. Sie will so qualifizierten Ausländern, die bislang nur geduldet wurden, eine Perspektive in Deutschland geben. Das Kabinett hat dazu heute den von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegten Entwurf für ein Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz beschlossen und billigte ergänzende Verordnungen von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD).

Die Regierung will damit dem angeblich zunehmenden Fachkräftemangel begegnen und im internationalen Wettbewerb um Spitzenleute mithalten. Strikte Zugangsregeln versperrten bislang vielen Hochqualifizierten den Weg nach Deutschland. 2007 kamen lediglich 466 der begehrten Fachkräfte ins Land. Die FDP hält die Maßnahmen für wenig geeignet, das Problem zu lösen.

Ein wesentlicher Punkt des Entwurfs, der 2009 Gesetz werden soll, ist die niedrigere Einkommensgrenze für Hochqualifizierte. Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, müssen sie künftig nur noch 63.600 Euro (Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) Jahresverdienst nachweisen. Bisher galt als Untergrenze 86.400 Euro (doppelter Satz der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung). Die neue niedrigere Grenze orientiert sich an üblichen Gehältern für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung.

Bislang nur Geduldete sollen einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen und eine Arbeitsstelle haben. Dies gilt auch für geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben. Die neue Regelung erfasst ebenso geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang in einem qualifizierten Beschäftigungsverhältnis standen.

Akademiker aus den neuen EU-Staaten können künftig ebenfalls leichter in Deutschland Arbeit finden. Mit einer Verordnung verzichtet das Arbeitsministerium auf die bislang vorgeschriebene Vorrangsprüfung. Danach wird bislang nur dann eine Arbeitsgenehmigung erteilt, wenn für den Platz weder ein Deutscher noch ein Bewerber aus den alten EU-Ländern zur Verfügung steht. Für Akademiker aus Drittstaaten wird der deutsche Arbeitsmarkt ebenfalls geöffnet. Für sie bleibt aber die Vorrangsprüfung bestehen. Absolventen deutscher Auslandsschulen werden hingegen für jede Berufsausbildung zugelassen, und eine anschließende Beschäftigung wird ohne Einschränkung erlaubt.

Der von Schäuble vorgelegte Gesetzentwurf streicht außerdem die Befristung der Härtefallkommissionen. Die von den Ländern eingesetzten Kommissionen entscheiden über Härtefälle beim Aufenthalt von Ausländern. Da es noch keine Erfahrungen gab, wurde die 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführte Regelung bis 31. Dezember 2009 befristet.

Der FDP-Migrationsexperte Hartfrid Wolff hält der Regierung mangelnden Mut vor und fordert erneut die Einführung eines Punktesystems, bei dem die Qualifikationen von Zuwanderern bewertet werden. Das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Einwanderer nach Deutschland sei so schlecht wie bei kaum einem anderen Land. Um die mit der Zuwanderung verbundenen Chancen auf Wachstum zu nutzen, müssten CDU/CSU und SPD die Zuwanderungspolitik neu ausrichten. (dpa) / (anw)