Gefahr oder Gerede - Gefährden Laserdrucker unsere Gesundheit?

Alarm aus dem Testlabor. In einer Studie wollen Wissenschaftler herausgefunden haben, dass Laserdrucker beim Druckvorgang massenhaft gefährlichen Feinstaub aus der Lüftung blasen. Diese Staubpartikel, versetzt mit Lösungsmitteln und Schwermetallen, sollen Allergien auslösen und lungengängig sein. Kaum lagen die Ergebnisse auf dem Tisch, gab es Entwarnung. "Nichts dran!" hieß es, der Feinstaub entsteht nur durch aufgewirbelte Raumluft, keine Spur von belasteten Toner zu messen. Aber es gibt sie - Patienten, die sich krank melden und nach einigen Wochen mit Abstand zum Laserdrucker wieder gesund werden. Gibt es sie - die Gefahr aus dem Laserdrucker?

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[b]Bundesinstitut: Kein Tonerstaub aus Laserdruckern[/b]

Bei den im Zusammenhang mit Laserdruckern gemessenen Feinststaubemmissionen handelt es sich mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht um Tonerbestandteile. Dies teilte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Mitte Oktober auf einer Pressekonferenz in Berlin mit. Die seit 2005 im Auftrag des BfR vom Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen durchgeführte Pilotstudie zu möglichen Gesundheitsrisiken durch Laserdrucker hatte in der Vergangenheit für Schlagzeilen und Irritationen gesorgt

[b]"Initialer Burst"[/b]

Studienleiter Volker Mersch-Sundermann sprach von einem "initialen Burst" ultrafeiner Partikel beim Betrieb von Laserdruckern. Der Begriff soll den Effekt mitunter deutlich erhöhter Ausschläge bei den zur Feinststaubmessung eingesetzten Kondensationspartikelzählern beschreiben. Die Ausschläge treten beim Start eines Druckauftrages auf, fallen aber im weiteren Druckbetrieb wieder deutlich zurück. Die Ursache für diesen Effekt, den unter anderem bereits eine Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2005 beschreibt, ist nach wie vor umstritten. Dass es sich dabei um Tonerbestandteile handeln müsse, wie gern behauptet, haben Fachleute von Anfang an bezweifelt.

[b]Belastung oder Entwarnung?[/b]

Das BfR hat diese Zweifel nun als berechtigt bestätigt und stützt sich dabei auf Analysen der bei Messungen in Büros aufgefangenen Feinststaubpartikel unter dem Elektronenmikroskop sowie auf Experimente des Fraunhofer-Instituts in Braunschweig. Das Team um den Experten für Innenluftchemie Dr. Michael Wensing hat Vergleichsmessungen in der Prüfkammer mit eigens dafür zur Verfügung gestellten Druckern durchgeführt. Diese Drucker waren aus der Fertigung genommen worden, bevor sie überhaupt mit Toner in Berührung kommen konnten. Dennoch verzeichneten die Wissenschaftler auch bei diesen Geräten im Druckbetrieb ohne Toner den "initialen Burst".

[b]Weitere Untersuchungen[/b]

Der Effekt trete auch beim Einschalten eines Bügeleisens oder Toasters auf, sagte Mersch-Sunderman auf der eigens einberufenen Pressekonferenz des BfR. Die genaue Beschaffenheit dieses Effekts soll nun weiter untersucht werden. Ebenso will man untersuchen, ob er mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Schwierigkeiten bereitet den Forschern dabei die extrem niedrige Masse der ausgestoßenen Partikel, die selbst für sensibelste Analyseverfahren unterhalb jeder Nachweisgrenze liegt. "Wir müssten 5000 Laserdrucker in eine Prüfkammer stopfen, um verwertbare Mengen zu erhalten", beklagte der Umweltbeauftragte eines Druckerherstellers gegenüber c’t.

Die Druckerhersteller hatten bereits im Sommer zugesagt, sich finanziell an der Forschung zu beteiligen. Daran wird wohl auch die weitgehende gesundheitliche Entwarnung durch das BfR nichts ändern: "Wir sind weiterhin an der Aufklärung des Phänomens der Ultrafeinstäube interessiert", sagte der Umweltreferent des Branchenverbandes Bitkom, Philipp Karch, der c’t. Diese Aufklärung sieht das BfR aber nicht mehr in seiner Zuständigkeit, da sich zwischen den Emissionen aus Druckern und der gesundheitlichen Beeinträchtigung von Büroangestellten kaum Zusammenhänge nachweisen ließen. Die gemeldeten Gesundheitsbeschwerden bezögen sich überwiegend auf den Arbeitsplatz Büro, so falle die weitere Erforschung in die Zuständigkeit von Arbeitsminister Müntefering.

Den kompletten Artikel finden Sie in der Printausgabe 23/07 des c't Magazins ab Seite 24. Den Beitrag erhalten Sie im c't Kiosk auch als PDF-Datei.