ARD: Nur geringe Mehreinnahmen durch GEZ-Gebühr für Internet-PCs

Die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs hat nach Ansicht des WDR-Verwaltungschefs ein Potenzial für Erlöse von 10 Millionen Euro im ersten Jahr; er rechnet aber nur mit tatsächlichen Mehreinnahmen von 2 Millionen Euro.

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Von
  • Jürgen Kuri

Ein Potenzial von 10 Millionen Euro im ersten Jahr sieht WDR-Verwaltungschef Norbert Seidel durch die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs, die ab dem 1. Januar 2007 fällig werden soll. Die ARD rechnet aber mit einer längeren Anlaufzeit: Die tatsächlichen Einnahmen schätzt Seidel nur auf zwei Millionen Euro, erklärte er gegenüber dem Focus. Im Jahr 2007 rechne die ARD anscheinend damit, dass nur wenige Nutzer, die noch kein Fernsehgerät angemeldet haben, aber einen internetfähigen PC besitzen, die Rundfunkgebühren für den PC überweisen. Bis Ende 2008 erwartet Seidel dann aber ein Gebührenpotenzial von 20 Millionen Euro.

Nach den Regelungen im achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten der Bundesländer im Herbst 2004 beschlossen, müssen alle Privathaushalte, sind sie im Besitz eines internetfähigen Rechners, ab dem 1.1.2007 Rundfunkgebühren entrichten. Unternehmen müssen unabhängig von ihrer Betriebsgröße die Gebühr an die GEZ entrichten. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nach den Bestimmungen nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird – derart ausgestattete ausgerüstete PCs sind auch bislang bereits rundfunkgebührenpflichtig.

Wer schon GEZ-Gebühren für ein Fernsehgerät zahlt, der muss aber auch künftig für seinen Internet-PC nicht erneut berappen. Wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird in Zukunft wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten. Für Firmen soll die Gebühr grundstücksbezogen erhoben werden. Unternehmen würden damit pro Firmengebäude zahlungspflichtig, aber nur dann, wenn sie nicht bereits GEZ-Gebühren für eventuell vorhandene Fernsehgeräte bezahlen.

Gegen die GEZ-Gebühren für internetfähige PCs hatten, nachdem sie nun schon vor einiger Zeit beschlossen worden waren, dann in den vergangenen Tagen diverse Wirtschaftsverbände mit Protesterklärungen reagiert. Computer seien in den Unternehmen ein unverzichtbares Arbeitsmittel, so der allgemeine Tenor, die aber keineswegs zum Fernsehen oder Radiohören eingesetzt würden. Die Industrie- und Handelskammern empörten sich zudem darüber, dass der Gesetzgeber die Firmen zur elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung und damit zum Internetanschluss verpflichtet habe, dann aber wegen der Internetfähigkeit der PCs eine neue Gebühr verlange. Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderten einen Systemwechsel weg von einer Geräteabgabe hin zu einer geräteunabhängigen Gebühr vor.

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