ARD und ZDF wollen nicht mehr fürs Kabel zahlen

Die öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter wollen ab 2013 keine Einspeiseentgelte für die Verbreitung in den deutschen Kabelnetzen mehr zahlen

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Von
  • Richard Sietmann

Die öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter ARD, ZDF und Arte sind offenbar entschlossen, vom kommenden Jahr ab keine Einspeisegebühren mehr für die Verbreitung ihrer Programme in den Kabelnetzen zu entrichten. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten 18.Bericht (PDF-Datei) der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor. Darin sind in den Haushaltsanmeldungen der Anstalten für den Zeitraum von 2013 bis 2016 die entsprechenden Aufwendungen auf Null angesetzt worden. bisher haben die ARD jährlich rund 45 Millionen Euro, das ZDF 10 Millionen Euro und Arte rund 3,5 Millionen Euro an Netzbetreiber wie Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW gezahlt.

In dem KEF-Bericht, der den Länderparlamenten bis 2016 die Beibehaltung der Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro pro Monat auch nach der Umstellung auf eine nicht mehr geräteabhängige Haushaltsabgabe empfiehlt, sind die Kosten der Programmverbreitung, die sich zuvor in den Programmaufwendungen verbargen, erstmals explizit als eigene Kategorie ausgewiesen. Danach werden die von der Kommission gebilligten Verteilkosten für die Periode 2013 bis 2016 gegenüber der laufenden Periode (2009 bis 2012) um 222,4 Millionen Euro sinken und auf insgesamt 1820,3 Millionen Euro beziffert.

Den Löwenanteil nehmen nach wie vor die terrestrische Verbreitung mit rund 57 Prozent und die Satellitenausstrahlung mit rund 16 Prozent der Kosten ein, die jedoch vollständig aus den Rundfunkgebühren finanziert werden und bei denen die Programme im Unterschied zum Kabel ohne zusätzliche Entgelte empfangbar sind. Für die Verbreitung im Internet sind in dem Vierjahreszeitraum Ausgaben in Höhe von rund 116 Millionen Euro veranschlagt, was einem Anteil von etwa sechs Prozent entspricht.

Der Politikwechsel der Öffentlich-Rechtlichen dürfte erhebliche Signalwirkung entfalten. Denn was seinerzeit als Mischfinanzierung zum Aufbau der Kabelfernsehnetze unter der Ägide der Deutschen Bundespost eingeführt wurde – nämlich für dieselbe Leistung der Programmverteilung zweimal, bei den Programmveranstaltern und bei den Endkunden, zu kassieren – das streben Internet-Zugangsnetzbetreiber heute mit der zweiseitigen Vermarktung von Übertragungsleistungen an, indem sie neben den Endkunden auch von den Content Providern ein Entgelt für die Durchleitung lukrativer Inhalte fordern. (vbr)