Abmahnfalle Elektro-AltgerÀte-Register
Die Einhaltung der nach dem ElektroG vorgeschriebenen Registrierung von ElektrogerĂ€ten bei der Stiftung EAR mĂŒssen HĂ€ndler eigenverantwortlichen sicherstellen. Sonst drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, wie ein aktueller Fall zeigt.
Das ElektroG verpflichtet Hersteller [1] von ElektrogerĂ€ten, hierzulande die Verantwortung fĂŒr die Entsorgung von AltgerĂ€ten zu ĂŒbernehmen. Dazu ist eine Registrierung der Produkte bei der "Stiftung Elektro-AltgerĂ€te Register" (Stiftung EAR [2]) erforderlich. HĂ€ndler, die entsprechende Produkte in Deutschland bewerben, anbieten oder in Verkehr bringen, sollten sich allerdings nicht blind darauf verlassen, dass der Hersteller seinen Verpflichtungen nachkommt, sondern dies gegebenenfalls nachprĂŒfen â sonst drohen im Zweifelsfall Abmahnungen wegen VerstoĂ gegen das Wettbewerbsrecht, wie ein aktueller Fall zeigt.
In dem vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelten Fall ging es um einen Staubsauger, den der betroffene HĂ€ndler in seinem Onlineshop angeboten hatte. Wie sich im Rahmen eines Testkaufes durch einen Wettbewerber herausstellte, war das GerĂ€t offensichtlich ĂŒber einen sogenannten Parallelimport aus GroĂbritannien nach Deutschland gekommen. Der Hersteller hatte den Staubsauger allerdings weder unter der vom HĂ€ndler beworbenen Produktbezeichnung noch unter der Marke bei der Stiftung EAR ordnungsgemÀà (§ 6 Abs. 2 Satz 5 ElektroG [3]) registriert. Daraufhin sah sich der OnlinehĂ€ndler mit einer strafbewehrten UnterlassungserklĂ€rung und Abmahnkosten in Höhe von 1000 Euro konfrontiert.
Die Richter des OLG Hamm sahen die Klage als gerechtfertigt an. Denn auch HĂ€ndler seien laut ElektroG verpflichtet, die ordnungsgemĂ€Ăe Registrierung der von ihnen vertriebenen ElektrogerĂ€te bei der Stiftung EAR sicherzustellen, heiĂt es in der jetzt erschienen ErlĂ€uterung zum Urteil vom 30.8.2012 (Az. I-4 U 59/12 [4]). Ein wettbewerbsrechtlicher VerstoĂ liege insofern vor, als Kunden durch das Angebot des HĂ€ndlers in die Irre gefĂŒhrt werden konnten, entschied das Gericht. Dies gelte auch dann schon, wenn der HĂ€ndler nur fahrlĂ€ssig gehandelt habe. (map [5])
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[2] http://www.stiftung-ear.de/
[3] http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/
[4] http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_59_12_Urteil_20120830.html
[5] mailto:map@ix.de
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