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Acht Wörter sind zu viel: Leistungsschutzrecht soll verschärft werden

Stefan Krempl
Acht Wörter sind zu viel: Leistungsschutzrecht soll verschärft werden

(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

Wirtschaftsressort und Kanzleramt drängen das Justizministerium dazu, den Entwurf für ein neues Leistungsschutzrecht deutlich verlegerfreundlicher zu machen.

Der heftig umstrittene, vom Bundesjustizministerium Anfang April zunächst nur versehentlich veröffentlichte Referentenentwurf für ein "erstes Gesetz", mit dem Teile der 2019 nach langen Auseinandersetzungen auf EU-Ebene verabschiedeten neuen Urheberrechtsrichtlinie umgesetzt werden sollen, stößt beim Bundeswirtschaftsministerium und beim Bundeskanzleramt auf heftigen Widerstand.

Die vorgesehene Neuauflage des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger im Internet [1] ist nach Angabe des Wirtschaftsressorts und des Kanzleramts, die beide von der CDU geführt werden, noch zu stark auf die Interessen der Online-Nutzer und Suchmaschinenbetreiber ausgerichtet. Sie fordern vor allem, dass das Justizministerium die von ihm vorgesehene Klausel streicht, wonach in der Regel nur acht Wörter von dem neuen Schutzrecht ausgenommen und daher nicht lizenzpflichtig werden sollen.

Mit der Maßgabe will das Justizministerium unter Leitung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verdeutlichen, was unter den "einzelnen Wörtern oder sehr kurzen Auszügen eines Textbeitrags" zu verstehen ist [2], die "Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft" wie Suchmaschinen oder News-Aggregatoren laut der EU-Vorgabe noch vergütungsfrei übernehmen dürfen.

Diese "(vermeintliche) Konkretisierung" werde dem Ziel einer wirksamen Richtlinie nicht gerecht, betont das Wirtschaftsministerium in einem heise online vorliegenden Schreiben an das Justizressort vom vorigen Donnerstag. Es reibt sich daran, dass die Ausnahme durch den Zusatz "in der Regel" nicht abschließend sei und zudem laut Gesetzesbegründung "eine kumulative Nutzung von Texten, Bildern, Grafiken und audiovisuellen Inhalten möglich sein" solle. Dies bleibe alles zu vage, sodass keine Rechtssicherheit entstünde. Die EU-Bestimmungen sollten daher "1:1" umgesetzt werden.

Verlegerverbände hatten in einer Stellungnahme zu dem vorausgegangenen Diskussionsentwurf des Justizministeriums gefordert, dass "regelmäßig nicht mehr als drei Wörter" lizenzfrei bleiben könnten [3]. Das Justizministerium argumentierte dagegen, dass ein Durchschnittssatz in der deutschen überregionalen Qualitätspresse 19,8 Wörter lang sei. Acht Wörter beeinträchtigten daher die Wirksamkeit des Leistungsschutzrechts meist nicht.

Erläuterungen wie eine Wortgrenze scheinen dem Justizressort angebracht, da gerade kleinere und mittlere Unternehmen oder Startups, die Google oder Microsoft Paroli bieten wollten, Rechtssicherheit im Hinblick auf die Reichweite des Schutzrechts benötigten. Die vorgesehene Marke orientiert sich an der Hausnummer von sieben Wörtern, die die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in einer Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Media und Google ins Spiel gebracht hatte [4]. Einem Berliner Richter schien dieser Vorschlag schon sehr knapp bemessen [5].

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Dass Urheber über eine Verwertungsgesellschaft "mindestens zu einem Drittel an den Einnahmen des Presseverlegers" beteiligt werden sollen, will das Wirtschaftsministerium ebenfalls gestrichen wissen: "Um die Privatautonomie der Parteien nicht zu beschränken, sollte auf eine Mindestquote verzichtet werden." Dies gelte auch für den Ansatz, die Höhe der Verlegerbeteiligung an der Vergütung der Kreativen etwa für Privatkopien auf maximal ein Drittel zu begrenzen.

Ferner sollen die Wissenschaftsverlage profitieren. Die bereits mehrfach verlängerte zeitliche Schranke für die 2014 eingeführte gesetzliche Nutzungserlaubnis für Bildung und Wissenschaft alias "Intranetklausel" [7] soll doch nicht endgültig aufgehoben werden. Stattdessen müsse zunächst der "Dialogprozess Lizenzierungsplattform" vorangetrieben und weiter evaluiert werden.

Das Kanzleramt schließt sich laut einer heise online vorliegenden E-Mail den Einwänden aus dem Haus von Peter Altmaier vollständig an. Darüber hinaus stößt ihm der Satz in dem Entwurf übel auf, demzufolge ein Presseverleger "das ausschließliche Recht" haben soll, seine Veröffentlichung "im Ganzen oder in Teilen für die Online-Nutzung durch Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft öffentlich zugänglich zu machen und hierzu zu vervielfältigen". Entfernt werden müsse daraus das "hierzu".

Die Folge wäre, dass etwa Google auch für nur im Suchindex vorgehaltene geschützte Artikel, Fotos oder Videos Rechte einholen sowie Lizenzen klären und oft erwerben müsste. In einem früheren Diskussionsentwurf wollte das Justizministerium dagegen sogar noch berücksichtigen [8], inwieweit Presseverleger Suchmaschinen-Optimierung betrieben. Über Meta-Tags könnten die Regeln für die Verwendung der Webseite durch andere Internetdienste granular festgelegt werden. Betreiber erlaubten Suchmaschinen auf diesem Wege, geschützte Inhalte spezifisch zu nutzen. Diese Hinweise fanden sich aber schon im Referentenpapier nicht mehr.

Die genannten Punkte bezeichnet das Wirtschaftsministerium als "rote Linien". Greife das Justizressort die Bedenken nicht auf, werde es seinen Widerspruch gegen das gesamte weitere Verfahren nicht aufheben, droht das Team Altmaier. Bis dahin könne der Referentenentwurf auch nicht publiziert und etwa an Verbände zur Stellungnahme geschickt werden. Das Leistungsschutzrecht, das die Regierung prinzipiell vorziehen und weitere Streitfragen wie die zu Upload-Filtern [9] auf später verschieben wollte, entpuppt sich so als weitere Belastung für die große Koalition.

(olb [10])


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[1] https://www.heise.de/news/Leistungsschutzrecht-Acht-Woerter-sollen-lizenzfrei-bleiben-4697238.html
[2] https://www.heise.de/news/Urheberrechtsreform-EU-Parlament-winkt-Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-durch-4350043.html
[3] https://www.heise.de/news/Leistungsschutzrecht-Verleger-wollen-maximal-drei-Woerter-lizenzfrei-zulassen-4658451.html
[4] https://www.heise.de/news/Leistungsschutzrecht-Snippet-Tarif-der-VG-Media-nicht-angemessen-2825602.html
[5] https://www.heise.de/news/Leistungsschutzrecht-Landgericht-liebaeugelt-mit-Wortgrenze-fuer-Google-3619507.html
[6] https://www.heise.de/Datenschutzerklaerung-der-Heise-Medien-GmbH-Co-KG-4860.html
[7] https://www.heise.de/news/Zwischenloesung-im-Streit-ueber-Verguetungsregel-fuer-digitale-Semesterapparate-3581582.html
[8] https://www.heise.de/news/EU-Urheberrechtsreform-Lizenzpflicht-fuer-Vorschaubilder-ueber-128x128-Pixeln-4640801.html
[9] https://www.heise.de/meinung/Edit-Policy-Die-naechste-Runde-im-Kampf-gegen-Artikel-17-und-Uploadfilter-4701507.html
[10] mailto:olb@heise.de