AgV verlangt Schutz der Online-Kunden

Nach der spektakulären Hacker-Attacke auf T-Online forderte die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) heute in Bonn eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Kunden von Online-Diensten.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Christian Persson

Nach der spektakulären Hacker-Attacke auf T-Online forderte die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) heute in Bonn eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Kunden von Online-Diensten. Die Beweislast müsse eindeutig zugunsten des Kunden geregelt werden.

Die bisherige Rechtsprechung war zumeist von einem "Anscheinsbeweis" ausgegangen, wonach die Systeme so gut gesichert seien, daß ein Mißbrauch durch Dritte praktisch ausgeschlossen sei. Die Aktion zweier 16jähriger Schüler, die sich in den Besitz von mehr als 600 Zugangsberechtigungen von T-Online-Kunden gebracht hatten, beweist jedoch ganz klar das Gegenteil: Die beiden Hacker hätten auf Kosten der Betroffenen Leistungen im Wert von jeweils mindestens 600 DM in Anspruch nehmen können -- insgesamt von mehr als 360.000 DM.

Dieses Risiko müsse in Zukunft von den Anbietern getragen werden, verlangen die Verbraucherschützer. Die Anwender hätten keinen Einfluß auf die bereitgestellte Software und könnten mögliche Gefahren in der Regel nicht erkennen. Es sei eine gesetzliche Regelung erforderlich, um die nicht hinnehmbare Rechtsunsicherheit zu beenden.

T-Online hat unterdessen ein Update des Dekoders fertiggestellt, das nach einem internen Test noch diese Woche bereitgestellt werden soll. Es soll die Entschlüsselung der Nutzerdaten erschweren. Das grundsätzliche Sicherheitsproblem der Empfindlichkeit von PCs gegen den Angriff mit einem "Trojanischen Pferd", das heimlich Daten übermittelt, ist damit jedoch nicht zu lösen. (cp)