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"Amoklauf"-Song sorgt weiter fĂŒr Unruhe

Stefan Krempl

Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Wohn- und GeschĂ€ftsrĂ€ume des Anwalts der Punk-Band "Mono fĂŒr alle!" durchsuchen lassen, wĂ€hrend MedienwĂ€chter den Song "Amoklauf" inoffiziell nicht als jugendgefĂ€hrdend einstufen.

Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die WohnrĂ€ume des Anwalts der Punk-Band "Mono fĂŒr alle! [1]" durchsuchen lassen. Die Gruppe hat die Aufmerksamkeit von Ermittlern und StaatsschĂŒtzern aufgrund ihres Songs "Amoklauf" auf sich gezogen [2] und fĂŒhlt sich seitdem zu Unrecht beschattet. Dies teilte ein Mitglied der Band aus Gießen unter Verweis auf eine ErklĂ€rung des betroffenen Juristen gegenĂŒber heise online mit. Zugleich wies der Musiker darauf hin, dass die Gruppe mit ihrem Anwalt nur verschlĂŒsselt kommuniziert habe. Nicht nachvollziehbar ist derzeit, inwieweit auf dem Rechner des Rechtsexperten ausgetauschte Kommunikation auch im Klartext zum Zeitpunkt der Durchsuchung auf dem Rechner gespeichert war.

Dem Anwalt wird nach eigenen Angaben [3] BegĂŒnstigung in einem Verfahren vorgeworfen. Ob fĂŒr die Durchsuchung der PrivatrĂ€ume ein entsprechender Beschluss vorlag, sei bislang nicht bekannt. Nach EinschĂ€tzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflĂ€chlich. Es seien keine GegenstĂ€nde sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese mĂŒssten nun von einem SachverstĂ€ndigen ĂŒberprĂŒft werden, weil der Computer ĂŒberwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.

Die Landesanstalt [4] fĂŒr Kommunikation Baden-WĂŒrttemberg (LfK) bestĂ€tigte heise online inzwischen eine Schilderung der Band, dass der umstrittene Titel von ihr nicht als jugendgefĂ€hrdend eingestuft worden sei. "Es gibt dazu eine interne Bewertung der Landesmedienanstalt", erklĂ€rte ein LfK-Sprecher. Das MusikstĂŒck sei aber noch nicht Gegenstand eines offiziellen Verfahrens der MedienwĂ€chter gewesen. Eine strafrechtliche Relevanz sei jedenfalls nicht festgestellt worden, es gehe allein um Jugendschutz. Da der Song potenziell die Entwicklung Jugendlicher beeintrĂ€chtigen könnte, habe man Rundfunksendern empfohlen, ihn nicht vor 22 Uhr zu spielen. Die konkrete Handhabung liege aber in der Verantwortlichkeit der einzelnen Redakteure. Mono fĂŒr alle! selbst bescheinigt dem Lied eine "therapeutische Wirkung".

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk [6])


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  1. http://www.monofueralle.net/
  2. https://www.heise.de/news/Punk-Bands-ostdeutsche-Zeitschriften-und-Journalisten-im-ueberwachungsnetz-196453.html
  3. http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/11/13/presseerklaerung-zur-hausdurchsuchung-bei-ra-tronje-doehmer/
  4. http://www.lfk.de/
  5. https://www.heise.de/news/Punk-Bands-ostdeutsche-Zeitschriften-und-Journalisten-im-ueberwachungsnetz-196453.html
  6. mailto:jk@heise.de