Anwaltsverein: Entwurf des Brandenburger Polizeigesetzes verfassungswidrig

"Die im Entwurf enthaltenen Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sind schlicht verfassungswidrig", erklärte Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg.

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  • dpa

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) stuft den Entwurf zur Neufassung des Brandenburger Polizeigesetzes als nicht verfassungsgemäß ein. "Die im Entwurf enthaltenen Regelungen der präventiven Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sind schlicht verfassungswidrig", erklärte Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins und DAV-Vorstandsmitglied. An diesem Donnerstag gibt es eine Anhörung zum Gesetzesentwurf im Innenausschuss des Brandenburger Landtages.

Die Voraussetzungen für Tatbestände seien viel zu schwammig formuliert. Es werde eine Regelung aus Niedersachsen kopiert, die 2005 für verfassungswidrig erklärt worden sei, argumentiert der Jurist. Auch der Branchenverband Bitkom hatte bei der Vorlage des Entwurfs bereits kritisiert, er entspreche nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den Urteilen zum niedersächischen Polizeigesetz und zur Rasterfahndung.

Der DAV sei auch entschieden gegen den erneuten Versuch, das besondere Vertrauensverhältnis zu Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Ärzten und Geistlichen auszuhöhlen. Die im Entwurf enthaltenen Schutzvorschriften gegen das Abhören und für die weitere Verwendung der Daten seien nicht ausreichend. Für den Lauschangriff auf Telefon und Wohnung fehlen laut Schellenberg Regelungen, nach denen die Abhörmaßnahme nicht begonnen werden dürfe, wenn der Kernbereich privater Lebensführung erkennbar davon betroffen wäre. Der Entwurf enthält laut Schellenberg auch handwerkliche Fehler. Es werde auf Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) verwiesen, die der Gesetzgeber 2005 aufgehoben habe.

Der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter begrüßt dagegen die vorgesehenen Änderungen im Großen und Ganzen, sieht aber unter den angekündigten Stellenkürzungen die Gefahr, dass die vorgesehene Ausweitung polizeilicher Befugnisse "zum bloßen Papiertiger" verkommt. "Was nutzen Befugnisse, wenn es kein Personal zu ihrer Umsetzung gibt", fragt der stellvertretende Landesvorsitzende Gerd-Christian Treutler. "Unsere Forderung lautet: Befugnisse, Technik und Personal, nicht aber statt Personal!", bekräftigte er. Kernpunkte der Erweiterung, wie Video- und Telefonüberwachung zur Gefahrenabwehr seien nur mit einem entsprechenden Personalaufwand sinnvoll einsetzbar. (dpa) / (jk)