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Apple setzt sich durch: Samsung darf Galaxy Tab nicht verkaufen

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden: Samsung darf sein Galaxy Tab 10.1 weiterhin nicht in Deutschland vermarkten. Apple wirft dem koreanischen Konzern vor, das iPad-Design zu kopieren.

Apple hat sich im Streit mit Samsung um Design-Anleihen beim iPad [1] vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt: Das Gericht bekräftigte am Freitag seine einstweilige Verfügung. Der Verkauf von Samsungs Tablet Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bleibt damit untersagt [2] (PDF-Datei).

Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy Tab 10.1 das iPad 2 zu kopieren. In dem Düsseldorfer Verfahren [3] ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik.

Ein weißes iPad 2 und ein schwarzes Galaxy Tab 10.1.

Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablets in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters [4] zu ähnlich sieht.

Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August [5] schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Das Gericht ließ bei dem Termin die einstweilige Verfügung in Kraft [6]. Zudem musste Samsung Anfang September nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf auch sein kleineres Tablet Galaxy Tab 7.7 am Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen [7].

Galaxy Tab und iPad laut Apples Antragsschrift: Die Anwälte haben das Samsung-Tablet gestaucht und dadurch dem iPad ähnlicher gemacht.

Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller [8] aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier hat Apple auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.
(cwo [9])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1340031

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Verkaufsverbot-fuer-Galaxy-Tab-bleibt-bestehen-1331160.html
[2] http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/13-11.pdf
[3] http://docs.dpaq.de/35-apple_ev-antrag_05_08_2011.doc.pdf
[4] http://esearch.oami.europa.eu/copla/design/data/000181607-0001
[5] http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/presse/pressemitteilungen_ab_2009/12-11.pdf
[6] https://www.heise.de/news/Verkaufsverbot-fuer-Galaxy-Tab-bleibt-bestehen-1331160.html
[7] https://www.heise.de/news/Samsung-laesst-Galaxy-Tab-7-7-verschwinden-1336326.html
[8] http://fosspatents.blogspot.com/
[9] mailto:cwo@ct.de