Autonome Autos: Uber kommt im Streit mit Waymo nicht mit Schlichtung davon

Die Alphabet-Tochter Waymo klagt gegen Uber. Ein ehemaliger Mitarbeiter soll Geschäftsgeheimnisse zu Uber mitgenommen und dort eine ähnliche Laser-Radar-Technik gebaut haben. Das darf nun nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

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Waymo

(Bild: dpa, Waymo/Illustration)

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Der Fahrdienstvermittler Uber muss in dem Streit um Laser-Radare mit der Google-Schwesterfirma Waymo eine Schlappe vor Gericht hinnehmen. Richter William Alsup lehnte die vom Konzern beantragte Verhandlung vor einem Schiedsgericht ab. Dadurch ist eine Verhandlung im Stillen nicht mehr möglich. Es wird öffentlich verhandelt. Außerdem wurde der Fall an Bundesrichter (US Attorneys) weitergeleitet, die über eine mögliche Strafverfolgung entscheiden können.

Waymo wirft Uber vor, dass Ubers Laser-Radar-Technik der von Waymo entwickelten stark ähnelt. Der ehemalige Waymo- und heutige Uber-Mitarbeiter Anthony Levandowski soll kurz vor seinem Abgang Anfang 2016 rund 14.000 Dateien mit einigen Geschäftsgeheimnissen heruntergeladen haben. Er gründete kurz darauf das auf selbstfahrende Lastwagen spezialisierte Start-Up Otto, das wiederum wenige Monate später für 680 Millionen US-Dollar von Uber gekauft wurde. Bei Uber war Levandowski bis vor kurzem Chefentwickler für Roboterwagen, trat nun aber im Zuge der Verhandlungen in die zweite Reihe zurück.

Uber erklärte Anfang April nach einer mehrwöchigen Prüfung, dass Uber "die 26 Geschäftsgeheimnisse oder die 14.000 Dateien, die Levandowski laut Waymo heruntergeladen hatte, nie in seinem Besitz [hatte]" und sie nie einsetzte. Uber habe zwar bereits seit 2015 an eigenen Laser-Radaren gearbeitet, aber bisher auf der Straße nur fertige Module von Anbietern wie Velodyne genutzt. Waymo versuche mit der Klage einen Konkurrenten auszubremsen.

Bei Google wurde seit 2009 an selbstfahrenden Autos gearbeitet, im neuen Mutterkonzern Alphabet wurde die Entwicklung in die eigenständige Firma Waymo ausgelagert. Man sei durch eine möglicherweise versehentlich verschickte "unerwartete E-Mail" von einem Zulieferer darauf aufmerksam geworden, dass die Schaltkreise von Ubers Laser-Radar-System den eigenen sehr ähnlich seien, hieß es in der Klage. (kbe)