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BGH: Prozess um Telekom-Börsengang wird neu aufgerollt Update

Ron Sommer hat den Börsengang der Telekom in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender vorangetrieben.

(Bild: dpa/Stephanie Pilick)

Der Streit um den Börsengang der Telekom nimmt kein Ende: Der BGH hat das letzte Urteil des OLG Frankfurt teilweise aufgehoben. Anleger schöpfen Hoffnung.

Mehr als 20 Jahre nach dem sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 muss der zugehörige Anlegerschutzprozess noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt erneut in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurĂŒckverwiesen, wie die Justiz am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Hinter dem Musterverfahren stehen rund 16.000 klagende KleinaktionĂ€re, die Schadenersatz fĂŒr ihre erlittenen Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro verlangen, den die Telekom verweigert. Ihre Klagen waren zu einem Kapitalanlegermusterverfahren zusammengefasst worden, das bereits zwei Mal am OLG Frankfurt verhandelt wurde. FĂŒr den dritten Prozess stehen laut Gericht noch keine Termine fest.

Nach frĂŒherer Feststellung des BGH enthĂ€lt der Börsenprospekt schwerwiegende Fehler [1] im Zusammenhang mit der US-Beteiligung Sprint. In der 1999er-Bilanz der Telekom war dafĂŒr ein Sondergewinn von 8,2 Milliarden Euro ausgewiesen, obwohl die Beteiligung nur intern an eine Konzerntochter "umgehĂ€ngt" worden war.

Die Frankfurter Richter haben nach Auffassung des BGH [2] nicht ausreichend geprĂŒft, ob dieser Sprint-Vorgang spĂ€ter tatsĂ€chlich Auslöser fĂŒr den Kursabsturz der Aktie war. Dies solle nun mit einem Gutachten nachgeholt werden.

In einem anderen Punkt bestĂ€tigte der BGH die Frankfurter Entscheidung aus dem Jahr 2016 [3]: Allein die Falschangabe im Verkaufsprospekt löst noch keinen Anspruch auf Schadenersatz aus. Es mĂŒsse vielmehr in jedem Einzelfall geklĂ€rt werden, ob der Anleger seine Kaufentscheidung anhand des Prospekts getroffen hat. Die Beweislast liegt allerdings bei der Telekom, die darlegen muss, dass die AktionĂ€re das eben nicht getan haben.

Die Kanzlei Tilp, die den 2016 verstorbenen MusterklĂ€ger und nun seine Erben vertritt, begrĂŒĂŸte den BGH-Beschluss. "Heute ist ein guter Tag fĂŒr die Telekom-KlĂ€ger", erklĂ€rte Rechtsanwalt Andreas Tilp. Der BGH habe zu allen noch verbliebenen Fragen der Telekom die volle Beweislast auferlegt und einer weiteren Verzögerungstaktik einen Riegel vorgeschoben.

Update 17:45 Uhr: Die Telekom sieht keinen Zusammenhang zwischen dem Prospektfehler und dem damaligen Kursverlauf der T-Aktie. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies auch ein unabhÀngiges Gutachten bestÀtigen wird", erklÀrte ein Sprecher in Bonn.

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(vbr [5])


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[1] https://www.heise.de/news/Bundesgerichtshof-schwerwiegender-Fehler-beim-dritten-Boersengang-der-Deutschen-Telekom-2487121.html
[2] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021044.html;jsessionid=6B6B6D13468774A247CAF7AAC7ADD89D.2_cid368
[3] https://www.heise.de/news/Telekom-Aktionaere-kommen-Schadenersatz-entscheidend-naeher-3520666.html
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