Baden-Württemberg startet Bundesratsinitiative gegen Handys in Gefängnissen

"In den Gefängnissen ist der Betrieb von Handys jetzt schon verboten", sagt Justizminister Ulrich Goll. Es lasse sich aber nicht verhindern, dass Handys immer wieder in die Anstalten geschmuggelt werden. Störsender sollen Abhilfe schaffen.

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  • dpa

Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) will gegen verbotene Handy-Telefonate von Gefangenen vorgehen. Dazu startet das Land eine Bundesratsinitiative, mit der der Mobilfunkverkehr in den Gefängnissen künftig mit dem Einsatz von Störsendern unterbunden werden soll. "In den Gefängnissen ist der Betrieb von Handys jetzt schon verboten. Leider lässt sich aber nicht zuverlässig verhindern, dass Handys immer wieder auf abenteuerlichen Wegen in die Anstalten geschmuggelt werden", sagte Goll am Montagabend in Stuttgart.

Der FDP-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im kommenden März rechnet mit einer breiten Unterstützung für seine Initiative. "Schließlich haben alle Bundesländer das gleiche Problem." Die Mobiltelefone würden immer kleiner und passten zum Beispiel auch in Körperöffnungen. Dort seien sie selbst vom noch so sorgfältigen Wachpersonal nicht zu entdecken, da die Kontrollmöglichkeiten bei Besucherinnen und Besuchern gesetzlich beschränkt seien.

Die Handys stellten eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit und Ordnung im Vollzug dar, sagte Goll weiter. "Sie ermöglichen die Weiterführung krimineller Geschäfte aus der Zelle heraus. Entsprechend heiß begehrt sind die Geräte bei vielen Gefangenen." Manch einer versuche auf diese Weise, seine Flucht zu organisieren oder dirigiere Helfer von außen, wo und wann sie Geld oder Drogen über die Anstaltsmauer werfen können. "Außerdem besteht die Gefahr von Verdunkelungshandlungen, wenn Untersuchungsgefangene unüberwacht telefonieren", sagte Goll.

Bisher habe man in Baden-Württemberg versucht, unerlaubt in die Anstalt eingebrachte Mobiltelefone durch spezielle Handysuchgeräte aufzuspüren. Der Nachteil sei jedoch, dass die Geräte nur dann anschlagen, wenn mit dem gesuchten Handy gerade telefoniert werde. Auch der Versand einer SMS werde nicht erfasst. "Die Trefferquote ist hier gering. Um das Problem endgültig in den Griff zu bekommen, halte ich deshalb den Einsatz von Handystörsendern für das einzig effektive Mittel", erklärte Goll. Wo kein Empfang mehr möglich ist, verliere das Handy seinen Nutzen.

In Deutschland sind die Störsender nicht erlaubt. Durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes würde die notwendige Rechtsgrundlage für den Einsatz von Störsendern im Vollzug geschaffen. (dpa) / (anw)