Banking-Malware: WannaCry-Retter Marcus Hutchins muss nicht ins Gefängnis

Er fand den "Kill-Switch" in der Malware WannaCry – das kommt dem Autor der Kronos-Malware nun zugute. Ein Richter in den USA erließ Hutchins eine Haftstrafe.

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(Bild: plantic\Shutterstock.com)

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Der britische Malware-Experte Marcus Hutchins muss wegen der Verbreitung einer Banking-Schadsoftware keine Haftstrafe verbüßen. Ein US-Bundesgericht in Milwaukee urteilte, dass Hutchins unter Auflagen freikommt, und rechnete dabei die bereits in Haft verbrachte Zeit an. Der Richter hielt Hutchins zugute, dass er 2017 entscheidend zur Eindämmung der WannaCry-Malware beigetragen habe. Das berichtet unter anderem Associated Press.

Hutchins war im August 2017 in den USA festgenommen worden, als er nach dem Besuch der DefCon-Veranstaltung zurück nach Großbritannien fliegen wollte. Er wurde in 10 Punkten angeklagt – unter anderem als Entwickler der Malware "Kronos" und "UPAS Kit" – und bekannte sich schließlich im April 2019 in zwei Punkten schuldig, der gemeinschaftlichen Entwicklung und Verbreitung von Malware. Daraufhin wurden die restlichen acht Anklagepunkte fallengelassen; für die verbleibenden zwei Punkte drohten Hutchins jeweils bis zu fünf Jahre Haft. Die Anklage hatte kein spezifisches Strafmaß gefordert.

Im Mai 2017 entdeckte Hutchins im Code der Schadsoftware WannaCry eine womöglich absichtlich eingebaute Möglichkeit, dessen Verbreitung zu stoppen – dadurch half er mit, die weltweite Ausbreitung des Schädlings einzudämmen. Diese Tatsache zog der Richter bei seinem Urteil heran und lobte Hutchins Talent sowie dessen Mitwirkung bei der Malware-Bekämpfung. Es brauche Menschen mit seinen Fähigkeiten, um sich Lösungen auszudenken, damit das Thema der beklagenswert mangelhaften Sicherheitsprotokolle behoben werden, sagte der Richter laut einem Bericht bei TechCrunch.

Der Richter hielt Hutchins zudem sein geringes Alter zugute sowie die geäußerte Reue über seine kriminellen Taten. Für das Herstellen und Verbreiten der Banking-Malware "Kronos" zwischen 2014 und 2015 zusammen mit mindestens einem Komplizen soll er ein Jahr lang unter Beobachtung stehen – eine Gefängnisstrafe entfällt, da er bei seiner Verhaftung in Las Vegas einige Tage in Haft verbracht hatte. Er war anschließend auf Kaution freigekommen und hält sich seitdem in Los Angeles auf. (tiw)