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"Betreutes Twittern": Supreme Court lÀsst Elon Musk abblitzen, SEC zufrieden

Martin Holland
Elon Musks Account auf X (vormals Twitter)

(Bild: Svet foto/Shutterstock.com)

Seit fĂŒnf Jahren muss Elon Musk Kurznachrichten absegnen lassen, die mit dem GeschĂ€ft von Tesla zu tun haben. Sein Versuch, das zu kippen, ist nun gescheitert.

Das höchste Gericht in den USA hat eine Berufung von Elon Musk gegen dessen Regeln zum "betreuten Twittern" [1] abgelehnt. Damit bleiben die von der US-Börsenaufsicht SEC 2019 verhĂ€ngten Regeln in Kraft und der US-MilliardĂ€r muss bestimmte Kurznachrichten auf seinem eigenen sozialen Netzwerk X zuerst von einem Anwalt oder einer AnwĂ€ltin seines Elektroautokonzerns Tesla prĂŒfen lassen. Darauf haben sich beide Seiten außergerichtlich geeinigt, nachdem Musk fĂ€lschlicherweise behauptet hatte, dass die Finanzierung fĂŒr einen Abzug Teslas von der Börse gesichert sei. Der Supreme Court hat jetzt nicht begrĂŒndet, warum der Fall nicht zur Verhandlung angenommen wurde. FĂŒr Musk sind die Rechtsmittel damit ausgeschöpft.

Ausschlaggebend fĂŒr die Auflagen waren Musks Tweets im Jahr, laut denen er Tesla von der Börse nehmen [2] wollte. Damit wollte der MilliardĂ€r LeerverkĂ€ufe bestrafen, also AktiengeschĂ€fte, bei denen auf sinkende Kurse gesetzt wird. Musk befand sich laut der Biografie von Walter Isaacson damals mit Yasir Al-Rumayyan, dem Leiter des staatlichen saudi-arabischen Investmentfonds, in GesprĂ€chen zu einer möglichen Privatisierung. Der Inhalt des Tweets, der den Kurs um 7 Prozent in die Höhe schnellen ließ und die Börsenaufsicht auf den Plan rief, lautete "Finanzierung gesichert". FĂŒr eine schnellstmögliche Privatisierung bot er 420 US-Dollar pro Aktie an. Die ÜbernahmegesprĂ€che sind dann aber aufgegeben worden, Musk hatte keine Zusicherung fĂŒr den Kaufpreis.

Wenige Monate spĂ€ter hat sich Musk außergerichtlich mit der SEC auf Konsequenzen geeinigt: Kurznachrichten, die bestimmte geschĂ€ftliche Informationen zu Tesla betreffen, mĂŒssen seitdem vorab anwaltlich ĂŒberprĂŒft werden. Zwei Jahre spĂ€ter hat der MilliardĂ€r dann Versuche eingeleitet, um diese Vorgaben zu kippen. Die SEC konnte sich aber in allen Instanzen mit dem Argument durchsetzen, dass Parteien bei einer außergerichtlichen Einigung "auch auf fundamentale Verfassungsrechte verzichten" können, zitiert Bloomberg [3]. Dementsprechend begrĂŒĂŸt die Behörde die abschließende Entscheidung des Supreme Court [4] und erklĂ€rt, "es sollte wenig kontrovers sein, Beklagte an Bedingungen zu binden, denen sie selbst zugestimmt haben". Elon Musk hat sich bislang nicht geĂ€ußert.

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(mho [6])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-9703123

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  1. https://www.heise.de/news/Betreutes-Twittern-Elon-Musk-zieht-vor-Supreme-Court-freie-Meinungsaeusserung-9568319.html
  2. https://www.heise.de/news/Musk-moechte-Tesla-von-der-Boerse-nehmen-4131234.html
  3. https://www.bloomberg.com/news/articles/2024-04-29/supreme-court-rejects-musk-s-twitter-sitter-appeal-in-sec-win
  4. https://www.supremecourt.gov/search.aspx?filename=/docket/DocketFiles/html/Public/23-626.html
  5. https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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