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Bitkom: Nachholbedarf in Sachen mobiles Internet per WLAN-Hotspot

Matthias Parbel

Obwohl die Zahl der öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots hierzulande inzwischen auf über 15.000 gestiegen ist, sieht der ITK-Branchenverband Deutschland im internationalen Vergleich noch abgeschlagen. Die unklare Rechtssituation hierzulande sei ein Grund für die zögerliche Entwicklung.

Die Zahl der WLAN-Hotspots, über die Anwender hierzulande öffentlichen Zugang zum Internet erhalten können, ist nach Angaben des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom [1]) inzwischen auf rund 15.000 angestiegen. Je 100.000 Einwohner stehen somit im Durchschnitt 18 WLAN-Hotspots zur Verfügung. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich allerdings noch abgeschlagen auf Rang 15 – hinter strukturschwächeren Ländern wie beispielsweise Portugal. In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Großbritannien liegt die Hotspot-Dichte zum Teil um den Faktor drei höher – führend sind Schweden (85) und die Schweiz (74). Die USA kommen immerhin auf 23 WLAN-Hotspots je 100.000 Einwohner.

Als einen der wesentlichen Gründe für die zwar weiterhin positive, aber dennoch eher zögerliche Entwicklung hierzulande sieht Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer in der unklaren Rechtssituation in Deutschland. So müssen die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots nicht nur die Nutzer des Internetzugangs registrieren, sondern können im Zweifelsfall beispielsweise auch für illegale Downloads, die über ihren WLAN-Hotspot erfolgt sind, zur Verantwortung gezogen werden. Während der Bundesgerichtshof in einem kürzlich ergangenen Urteil zumindest im Falle von Privatpersonen die Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber eingeschränkt hat [2], steht eine Klärung der Verantwortlichkeiten [3] von Online-Anbietern – auch im Rahmen des Telemediengesetzes – weiterhin aus [4]. (map [5])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1104935

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bitkom.org/
[2] https://www.heise.de/news/BGH-schraenkt-Folgen-der-Stoererhaftung-fuer-WLAN-Betreiber-ein-998591.html
[3] https://www.heise.de/news/Haftungsregeln-fuer-Online-Anbieter-heftig-umkaempft-203698.html
[4] https://www.heise.de/news/Opposition-fordert-Reform-der-Haftungsregeln-fuer-Online-Anbieter-941997.html
[5] mailto:map@ix.de