Branchenverband und Opposition kritisieren 0190-Schutzgesetz

Nicht nur Unionspolitikerinnen fordern bei Gesetzen gegen 0190/0900-Missbrauch klarere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und Verbraucher

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Von
  • Torge Löding

Der heute vom Bundekabinett verabschiedete zweite Gesetzentwurf, der den Verbrauchern mehr Schutz vor Mißbrauch bei 0190- und 0900er-Nummern gewähren soll, stößt vielerorten auf Kritik. Neben der CDU/CSU-Opposition hat sich auch der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) zu Wort gemeldet. Der Verband begrüßt zwar, dass in der letzten Änderung dem Bild des mündigen Verbrauchers Rechnung getragen wird. So sei zum Beispiel die Verbindungstrennung nach einer Stunde vorgeschrieben, der Kunde könne diese aber abschalten lassen. Somit bleibe der Download umfangreicher Dateien möglich. Kritik äußerte der VATM allerdings daran, dass keine zentrale Datenbank für 0190-Rufnummerninhaber vorgesehen ist.

Bedenklich findet der Unternehmerverband es auch, dass der Mobilfunk mit in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen wird. "Von einer entsprechenden Missbrauchs- und Dialer-Problematik kann hier nicht die Rede sein", heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Das sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz anders. In einer gemeinsamen Mitteilung der Unions-Internetbeauftragten Martina Krogmann und ihrer Fraktionskollegin Ursula Heinen, der Beauftragten der Union für den Verbraucherschutz, begrüßen sie die grundsätzliche Einbeziehung des Mobilfunks -- die nach einem Übergangszeitraum im kommenden Jahr umgesetzt werden soll. Dennoch "springt auch dieser Gesetzentwurf zu kurz", schreiben die beiden Unions-Politikerinnnen in einem Kommentar. So erfasse er andere Nummerngassen wie 0118, 0136, oder 0137 nicht: "Die Verlagerung des Missbrauchs auf diese Gassen ist daher absehbar -- zum Leidwesen der Verbraucher und der seriösen Anbieter."

"Im Übrigen zeugen die Verpflichtung zur Preisansage von Änderungen des Tarifabschnitts von der praktischen Unkenntnis der Bundesregierung. Denn die hierzu im Gesetzentwurf enthaltene Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsnetzen zieht die Falschen zur Verantwortung", kritisieren Krogmann und Heinen. Wie andere Kritiker auch bemängeln sie zudem, dass das Inkassoverbot für den Rechnungssteller bei Einwendungserhebung oder Zahlungsverweigerung durch den Rechnungsempfänger nicht aufgenommen wurde. Damit fehle eine zentrale Schutzvorschrift. (tol)