Britischen Internetbenutzern droht Sperre bei illegalen Downloads

Das Kultur- und Medienministerium will Internetprovider zwingen, bei Copyright-Verstößen Kunden zuerst zu warnen und dann den Account zu sperren.

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Von
  • Florian Rötzer

Das britische Ministerium für Kultur, Medien und Sport plant ein Gesetz, nach dem Internetprovider verpflichtet wären, gegen Internetnutzer vorzugehen, wenn sie verdächtigt werden, illegal Filme oder Musik herunterzuladen. Beim ersten Verstoß, berichtet die Tageszeitung The Times, ist eine E-Mail mit einer Warnung vorgesehen, beim zweiten Mal soll eine zeitlich befristete Sperre des Internetzugangs erfolgen, beim dritten Mal soll der Internetzugang ganz gesperrt werden.

Internetprovider, die der Maßnahme "three strikes" nicht nachkommen, können nach dem Gesetz belangt werden. Geplant ist auch, dass die persönlichen Daten der verdächtigen Kunden den Gerichten offengelegt werden müssen und die Internetprovider Informationen über ihre verdächtigen Kunden weitergeben.

Das Ministerium bereitet für den Gesetzesvorschlag ein Dokument vor, das in der nächsten Zeit veröffentlicht werden soll, um die britische Unterhaltungsindustrie zu fördern. Erste Entwürfe des Programms zur "kreativen Ökonomie" habe man bereits zur Konsultation an die Beteiligten geschickt. Als eines der Probleme wird genannt, dass Internetzugänge teilweise nicht vom Kunden selbst, sondern von anderen Personen zum Download verwendet werden, etwa durch das Eindringen in eine WLAN-Verbindung. Ein anderer Konfliktpunkt sei, wie viele Warnungen die Internetprovider verschicken und wie viele Accounts sie sperren sollen. Man schätzt, dass etwa sechs Millionen Briten über ihre Breitbandverbindungen illegal Kopien aus dem Internet herunterladen.

In dem Programm zur Förderung der Unterhaltungsindustrie soll in Analogie zum Weltwirtschaftsforum in Davos eine neue internationale Konferenz World Creative Economy Forum eingeführt und ein neues Filmzentrum in London gefördert werden. Zudem ist daran gedacht, zu gewährleisten, dass Kinder wöchentlich fünf Stunden kulturellen Aktivitäten nachgehen. So sollen die Kinder das Recht erhalten, ein Musikinstrument zu lernen, Museen zu besuchen oder Filme zu machen. (fr)