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Brüssel setzt auf umweltfreundlichere Batterien und Akkus

Stefan Krempl

EU-Rat, Parlament und Kommission haben sich auf Änderungen an der Richtlinie über elektrochemische Energiespeicher geeinigt, die strengere Grenzwerte für Kadmium und Quecksilber mit sich bringen sollen.

Verhandlungsführer des EU-Rats, des Parlaments in Straßburg und der Brüsseler Kommission haben sich auf Änderungen an der Richtlinie über Batterien und Akkus [1] (PDF-Datei) von 2006 geeinigt, um die elektrochemische Energiespeicher umweltfreundlicher zu machen und parallel potenzielle Gesundheitsgefährdungen zu verringern. Dies geht aus einer Mitteilung [2] (PDF-Datei) des Ratsausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten vom Freitag hervor.

Die bereits bestehenden Verbote für den Verkauf von einmal einsetzbaren oder aufladbaren Batterien, die mehr als 0,002 Prozent Kadmium enthalten, sollen laut der Übereinkunft ausgedehnt werden. Der neue Grenzwert wird demnach auch für entsprechende Speichereinheiten gelten, die für den Einsatz in tragbaren, Strom fressenden Geräten vorgesehen sind. Um der Recyclingindustrie und den Verbrauchern Zeit zu lassen, sich an Ersatztechnologien anzupassen, gilt die Bestimmung von Ende 2016 an.

Die Novelle verbietet zudem die Vermarktung von Knopfzellen, deren Quecksilberanteil mehr als zwei Prozent umgerechnet auf ihr Gewicht beträgt. Diese Regel soll 21 Monate nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie Gültigkeit entfalten. An die Kommission ergeht zudem der Auftrag, den beiden anderen Gremien über die Verfügbarkeit von Alternativen von Knopfzellen für Hörhilfen Bericht zu erstatten. Einschlägige Energiespeicher, die vor den jeweiligen Verboten auf dem Markt kommen, dürfen aus Lagerbeständen noch abverkauft werden.

Die im sogenannten Trilogverfahren ausgehandelte Reform muss noch vom Parlamentsplenum sowie einer Vollversammlung des Ministerrats bestätigt werden, was aber als Formsache gilt. Nach der Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie im offiziellen EU-Journal haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. (keh [3])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1889265

Links in diesem Artikel:
[1] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2006%3A266%3A0001%3A0014%3AEN%3APDF
[2] http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/envir/137483.pdf
[3] mailto:keh@heise.de