Brüssel stellt Berlin Ultimatum bei der Vorratsdatenspeicherung

Während die EU-Kommission den erwarteten blauen Brief für Berlin losgeschickt hat, erhöht die Kanzlerin den Druck auf den Koalitionspartner. Der beharrt auf dem "Quick Freeze"-Verfahren.

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Die EU-Kommission hat Deutschland wie erwartet eine letzte Frist von vier Wochen eingeräumt, um für die Umsetzung der 2006 beschlossenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu sorgen. Das Mahnschreiben sei nach Berlin geschickt worden, bestätigte ein Sprecher der für Inneres zuständigen Kommissarin Cecilia Malmström laut dpa am Donnerstag in Brüssel.

Sollte Berlin dem Ultimatum nicht nachkommen, droht Brüssel mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und Strafgeldern. "Weitere Verzögerungen in der Umsetzung behindern den Binnenmarkt in der Telekombranche und die Möglichkeiten von Polizei und Justiz", heißt es in einer Mitteilung der Kommission.

Die Kommission hatte die Umsetzung bereits im vergangenen Jahr mehrfach angemahnt. Die im Dezember eingegangene Antwort der Bundesregierung auf ein Mahnschreiben vom Oktober sei "nicht zufriedenstellend" gewesen, hieß es weiter. Die hierzulande diskutierte "Quick Freeze"-Lösung, bei der die Daten nur bei konkretem Anlass gespeichert und herausgegeben werden sollen, erfüllt nach Ansicht der Kommission nicht die Anforderungen der Richtlinie.

Auch in der Regierungskoalition von Union und Liberalen ist der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bevorzugte "Quick Freeze"-Ansatz weiter umstritten. Inzwischen soll Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Druck erhöht haben und bei Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und der Justizministerin auf eine schnelle Lösung drängen. Die Liberalen wollen aber an "Quick Freeze" festhalten. Zudem sieht Leutheusser-Schnarrenberger keinen Grund zur Eile, weil die Kommission selbst eine Überarbeitung der Richtlinie angekündigt hatte.

Die bereits 2006 beschlossene Richtlinie sieht vor, dass alle EU-Mitgliedsstaaten Telekommunikationsdaten mindestens sechs Monate lang speichern. Das dafür 2007 in Deutschland verabschiedete Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2010 mit einem Grundsatzurteil kassiert. Seither wartet die Kommission auf eine Neuregelung, im Sommer 2011 leitete sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein.

Unterdessen hat das schwedische Parlament am Mittwoch nach langer öffentlicher Debatte beschlossen, die Richtlinie umzusetzen. Die Schweden hatten lange mit der Umsetzung gezögert und sich damit Ärger mit Brüssel eingehandelt. Der Europäische Gerichtshof hatte Schweden Anfang 2010 auf Klage der Kommission wegen Vertragsverletzung verurteilt. (vbr)