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Bundesdatenschützer Schaar schlägt Charta des digitalen Datenschutzes vor

Peter-Michael Ziegler

Anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am heutigen Donnerstag eine "Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit" vorgeschlagen. Beiträge und Anregungen sind willkommen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat anlässlich des 3. Nationalen IT-Gipfels [1] am heutigen Donnerstag eine "Charta des digitalen Datenschutzes und der Informationsfreiheit" vorgeschlagen [2] (PDF-Datei). "Angesichts der exponentiell zunehmenden Erhebung, Verknüpfung und Bewertung von Informationen werden Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit immer bedeutsamer", erklärt Schaar dazu. Der Vorschlag der Charta solle einen grundsätzlichen Meinungsaustausch zu diesen Kernfragen anstoßen. Beiträge und Anregungen können und sollen an folgende Mailadresse geschickt werden: charta@bfdi.bund.de

In einer durch Interaktivität geprägten Welt sind die Einzelnen nicht mehr bloß Nutzer, sondern Netzbürger mit unveräußerlichen Rechten. Als solche sind sie aber auch verantwortlich für Inhalte, die sie über sich und andere veröffentlichen. Die Gestaltung und Verwendung elektronischer Dienste sollte sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

(pmz [3])


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[1] https://www.heise.de/news/IT-Gipfelprozess-soll-fortgesetzt-werden-217646.html
[2] http://www.bfdi.bund.de/cln_007/nn_533554/SharedDocs/Publikationen/Allgemein/Charta-Vorschlag-DigitalerDatenschutz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Charta-Vorschlag-DigitalerDatenschutz.pdf
[3] mailto:pmz@ct.de