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Bundeskabinett beschließt Rücknahmepflicht für Elektromüll

Bundeskabinett beschließt Rücknahmepflicht für Elektromüll

(Bild: Gerhard Kotschik / UBA)

Was tun mit ausgedienten Handys und anderen alten Geräten? Bislang stapeln die sich oft Zuhause im Keller. Jetzt sollen Elektrogeschäfte zur Rücknahme verpflichtet werden - unter Bedingungen.

Die kostenlose Rückgabe und Entsorgung von alten Handys, Radios, Staubsaugern und anderen Elektrogeräten soll für die Verbraucher viel leichter werden. Das Bundeskabinett hat dafür am Mittwoch eine Reform des Elektrogesetzes auf den Weg gebracht [1]. Der gebilligte Entwurf von Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD)verpflichtet Elektrogeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern, Altgeräte beim Kauf eines gleichwertigen Geräts kostenlos zurückzunehmen.

Das gilt auch für Online-Händler – bisher nehmen große Händler wie das Unternehmen Amazon eine Gebühr [2], wenn zum Beispiel bei der Lieferung eines neuen Kühlschranks der alte mitgenommen werden soll. Kleine Elektrogeräte mit maximal 25 Zentimetern Kantenlänge können auch ohne Neukauf abgegeben werden. Den Kassenzettel brauchen Verbraucher dafür in keinem Fall mehr. Ziel ist es, mehr wertvolle Metalle aus alten Geräten zu recyceln, außerdem sollen diese nicht mehr so oft in der Mülltonne landen.

Notebook-Recycling (0 Bilder) [3]

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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sieht dabei keine Schwierigkeiten für die Geschäfte. "Was über den Handel reinkommt, muss auch über den Handel wieder rausgehen können." Mit der Maßnahme soll auch die umweltgerechte Entsorgung giftiger Schadstoffe gestärkt und der illegale Müllexport eingedämmt werden. Ebenfalls geht es darum, mehr wertvolle Metalle wie seltene Erden aus alten Geräten zu recyceln. In Zeiten knapper werdender Rohstoffe ist das ein Milliardengeschäft.

Das Gesetz soll nach Möglichkeit bis Ende des Jahres in Kraft treten. Der Bundestag soll bis Juli entscheiden. Den Bundesrat könnte das neue Elektrogesetz dann im September passieren. Mit der Reform werden EU-Vorgaben umgesetzt, bis 2019 soll die Sammel- und Wiederverwertungsquote auf 65 Prozent steigen. Bisher basiert die Rücknahme alter Geräte auf Freiwilligkeit – aber es gibt bereits hunderte kommunale Sammelstellen, wo Bürger umsonst alte Geräte zur fachgerechten Entsorgung abgeben können. In der Restmülltonne dürfen sie nicht entsorgt werden. Allerdings wird etwa die 25-Zentimeter-Vorgabe als wenig verbraucherfreundlich kritisiert.

Bisher werden laut Umweltbundesamt 8,8 Kilogramm pro Einwohner im Jahr an Elektromüll gesammelt [5]. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) betonte, der Entwurf sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Recycling. «Angesichts der zwingenden Notwendigkeit, vermehrt heimische Sekundärrohstoffe zu gewinnen, ist es geboten, Sammlung und Verwertung ausgedienter Altgeräte wieder besser zu verbinden», sagte Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Geschätzte 500.000 Tonnen ausrangierter Elektrogeräte würden bisher pro Jahr nicht fachgerecht entsorgt. Sie landeten nach wie vor in der Restmülltonne, würden illegal exportiert oder lagerten in privaten Kellern. (axk [6])


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Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/wasser-abfallwirtschaft-download/artikel/gesetz-zur-novellierung-des-elektro-und-elektronikgeraetegesetz-elektrog/
[2] http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=help_search_1-3?ie=UTF8&nodeId=200415480&qid=1425982748&sr=1-3
[3] https://www.heise.de/bilderstrecke/bilderstrecke_1729866.html?back=2572876;back=2572876
[4] https://www.heise.de/bilderstrecke/bilderstrecke_1729866.html?back=2572876;back=2572876
[5] http://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete
[6] mailto:axk@heise.de