Bundeskabinett beschließt gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Telefon-Werbung

Unter anderem soll es bei unerlaubter Telefonwerbung künftig gegen Firmen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geben. Verbraucherschützer kritisierten die vorgesehenen Regelungen bereits als nicht ausreichend.

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Von
  • Jürgen Kuri

Verbraucher werden nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt. Das Bundeskabinett beschloss am heutigen Mittwoch wie erwartet einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bei unerlaubter Telefonwerbung kann es künftig gegen Firmen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geben. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine eindeutige Regelung vor, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.

Langfristige Verträge – etwa beim Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters – sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Anbieterwechsel schriftlich bestätigt. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Außerdem will die Bundesregierung mit einem Widerrufsrecht besser vor untergeschobenen Verträgen schützen, wie sie etwa betrügerische Anbieter im Internet für Abodienste, deren Kosten gar nicht oder nur sehr versteckt angegeben werden, den Nutzern immer wieder anzudrehen versuchen.

Der Bundestag und der Bundesrat müssen noch zustimmen; die Verbraucherminister der Bundesländer haben schon Nachbesserungsbedarf angemeldet. Verbraucherschützer hatten bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses die vorgesehenen Regelungen als "nicht ausreichend" kritisiert. Der Gesetzentwurf enthalte zwar viele effektive Maßnahmen, aber die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, meinte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Angesichts der Millionengewinne böten die Bußgelder kein ausreichendes "Abschreckungspotenzial".

Zypries verteidigte in einer Erklärung zum Kabinettsbeschluss den Gesetzentwurf: "Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten." Schließlich gingen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen, das solle weiterhin reibungslos möglich sein. (jk)