Bundesnetzagentur kündigt Vorab-Preisregulierung im Mobilfunk an

Laut dem Regulierer haben es die vier Anbieter auf dem deutschen Mobilfunkmarkt nicht geschafft, die ex-ante-Regulierung der Durchleitungsentgelte durch eine freiwillige Verständigung abzuwenden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 27 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Jürgen Kuri

Die Mobilfunkbetreiber in Deutschland müssen sich nach dem Scheitern einer freiwilligen Vereinbarung zur Senkung ihrer Durchleitungsentgelte auf Preisvorgaben der Bundesnetzagentur einstellen. Danach werden sich T-Mobile, Vodafone D2, E-Plus und O2 diese Preise aller Voraussicht nach künftig vorab genehmigen lassen müssen (ex-ante-Regulierung). Außerdem soll es Verpflichtungen zur Zusammenschaltung, zum diskriminierungsfreien Zugang und zur Vorlage eines Standardangebots für Zugangsleistungen geben, teilte die Behörde mit. Zuvor hatte sich der Regulierer selbst für eine brancheninterne Lösung ausgesprochen, die nun nicht zustande kam.

Der EU-Kommission seien die Entscheidungsentwürfe vorgelegt worden. Innerhalb eines Monates können die EU oder die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten hierzu Stellung nehmen. Danach werde die Bundesnetzagentur endgültig entscheiden. Vorher müssen die Unternehmen ihre Kalkulationen vorlegen.

Vor allem der drittgrößte deutsche Mobilfunkanbieter Anbieter E-Plus hatte sich einer freiwilligen Vereinbarung der vier Firmen widersetzt. Bislang erhalten O2 und E-Plus für Telefonate in ihre Netze mit derzeit 12,4 Cent pro Minute 1,4 Cent mehr als T-Mobile und Vodafone D2. E-Plus war zwar mit einer weiteren Absenkung der Entgelte insgesamt einverstanden, forderte aber eine höhere Differenz, da die Kosten für den Netzbetrieb nach Angaben der KPN-Tochter bei den kleineren Anbietern höher liegen als bei T-Mobile und Vodafone. Die anderen drei Anbieter wiesen dies jedoch zurück und übten harte Kritik am Ansinnen des Düsseldorfer Wettbewerbers.

Die Terminierungsentgelte für Telefonate vom Festnetz in Mobilfunknetze machen derzeit einen Großteil der Preise aus, die Festnetzkunden für Anrufe zu einem Handy bezahlen müssen. Nach einer Absenkung dieser Terminierungsentgelte könnten diese Gebühren deutlich sinken. Der Chef der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hatte bereits deutlich gemacht, dass die Terminierungsentgelte weiter sinken müssen. Dies machte nun auch die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur deutlich, indem sie schrieb: "Die im Zusammenhang mit der nationalen Konsultation der Entscheidungsentwürfe gewährte Möglichkeit, die ex-ante-Entgeltregulierung durch eine angemessene Fortsetzung des Absenkungspfades abzuwenden, haben die Mobilfunknetzbetreiber nicht genutzt." Daher sei eine "Genehmigungspflicht der Terminierungsentgelte nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung" am besten geeignet, den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten. (jk)