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Bundesrat stimmt Verordnung für autonomes Fahren zu

Andreas Wilkens

Mercedes-Benz bietet bereits autonomes Fahren auf Level 3 an, das heißt der Fahrer kann in einem exakt beschriebenen Szenario die Verantwortung temporär abgeben.

(Bild: Mercedes-Benz)

Autonomes Fahren soll demnächst in bestimmten Betriebsbereichen erlaubt sein. Dem hat nun der Bundesrat zugestimmt.

Der Bundesrat hat am Freitag die vom Bundesverkehrsminister vorgelegte Verordnung zur Regelung des automatisierten und autonomen Fahrens verabschiedet. Mit ihr wird unter anderem geregelt, wie Betriebserlaubnisse für Kfz mit autonomen Fahrfunktionen erteilt werden und für welche Betriebsbereiche sie zugelassen werden. Hinzu kommen technische Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung für solche Fahrzeuge.

Die Verordnung wird nach dem Bundesratsbeschluss erneut der Bundesregierung vorgelegt. Im Anschluss soll sie schnellstmöglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden und damit in Kraft treten.

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – zumal 90 Prozent der Unfälle von Menschen verursacht würden –, mehr Mobilität und damit mehr soziale Teilhabe auch für bisher benachteiligte Menschen, mehr Innovationen und eine Stärkung des ÖPNV hob Daniela Kluckert (FDP), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, als Argumente für autonomes Fahren hervor.

So wie Kluckert betonte auch der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), dass die Verordnung " Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion [1] " (PDF) wichtig sei, um Deutschland als Innovationsstandort auf diesem Gebiet zu etablieren. Neben der Beförderung von Menschen sei auch der Gütertransport ein wichtiger Aspekt. Zudem werde der Raserei ein Ende bereitet.

Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) betonte, dass autonomes Fahren auch Herausforderungen mit sich bringe. Der Umgang damit müsse gelernt werden, auch sei eine breitere Akzeptanz nötig. Insgesamt werde der Verkehr revolutioniert, in der Stadt so wie auch auf dem Land. Zudem sei autonomes Fahren eine Lösung für das Problem des Lkw-Fahrer-Mangels.

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Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sieht ebenfalls viel Potenzial für die Personenbeförderung und die Logistik auf der letzten Meile. "Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt", sagte Wissing. Mit detaillierten Erfahrungen aus der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung könne Deutschland einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.

Um den Regelbetrieb dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr in festgelegten Betriebsbereichen zu ermöglichen, sollen durch die nun beschlossene Verordnung keine singulären technischen Ausnahmegenehmigungen des jeweiligen Bundeslands erforderlich sein. Daher wurde bereits mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Sommer 2021 ein dreistufiges Verfahren vorgegeben.

Für eine Genehmigung muss dabei beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Betriebserlaubnis für autonome Autos beantragt werden. Im nächsten Schritt wird die Genehmigung eines oder mehrerer typgleicher Fahrzeuge für einen kartographisch umgrenzten Betriebsbereich bei der zuständigen Behörde in dem jeweiligen Bundesland beantragt. Anschließend folgt die eigentliche Straßenzulassung mit amtlichem Kennzeichen und Fahrzeugpapieren.

Ein Betriebsbereich ist laut der Verordnung geeignet, wenn dort ein autonomes Auto seine Fahraufgaben selbständig bewältigen kann. Auch sollten weder "die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs beeinträchtigt noch Leib und Leben von Personen gefährdet werden".

(anw [3])


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