Bundesregierung hält EU-Verfahren gegen TKG für ungerechtfertigt

Man gehe davon aus, dass das Telekommunikations-Gesetz (TKG) EU-rechtskonform sei, hieß es im Bundeswirtschaftsministerium zum Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der "Regulierungsferien" für das VDSL-Netz der Telekom.

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Von
  • Jürgen Kuri

Die Bundesregierung hält das von der EU-Kommission wegen des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland für nicht gerechtfertigt. "Wir gehen davon aus, dass das Gesetz EU-rechtskonform ist", sagte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) laut dpa.

Glos selbst hatte am Freitag, kurz vor Inkrafttreten des neuen TKG, erneut den Vorwurf zurückgewiesen, es handele sich um eine "Lex Telekom". Das Gesetz schaffe einen "ausgewogenen Ausgleich" zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Die Kritik, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, sei unzutreffend, erklärte er laut dpa.

Die EU-Kommission hat am heutigen Montag gegen Deutschland ein Verfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes eingeleitet und ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gesandt. Das Gesetz hebele den Wettbewerb aus, teilte die Kommission zur Begründung mit. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat am vergangenen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Im neuen Paragraph 9a des "Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" werden "neue Märkte" für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Die damit einhergehenden "Regulierungsferien" für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden nicht nur seit langem von der EU-Kommission, sondern auch von Telekom-Konkurrenten und von Oppositionspolitikern scharf kritisiert.

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