Bundestag und Bundesrat einig gegen Missbrauch von 0190er-Nummern

Strittig war die Abgrenzung von Bund- und Länderkompetenzen bei den Eingriffsbefugnissen zum Schutz der Verbraucher gegen 0190-Missbrauch.

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Von
  • Jürgen Kuri

Bundestag und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss auf ein Gesetz gegen den Missbrauch von 0190er- und 0900-Nummern geeinigt. Hier habe man ein echtes Vermittlungsergebnis erreicht, sagte der baden-württembergische Bundesratsminister Rudolf Köberle (CDU) am Mittwochabend nach der Sitzung des Ausschusses in Berlin.

Strittig sei die Abgrenzung von Bund- und Länderkompetenzen im Gesetzestext gewesen. Die neue Fassung des Gesetzes trifft hier die einzige Änderung zum ursprünglich im Bundestag beschlossenen Entwurf; die Eingriffsbefugnisse der Regulierungsbehörde bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften und Zuteilungsbedingungen werden nun beschränkt. Unter anderem kann die Regulierungsbehörde Anordnungen und andere Maßnahmen nur "im Rahmen der Nummernverwaltung" treffen. Die Rechte der Länder und die Befugnisse anderer Behörden sollen davon unberührt bleiben. Mit der Kompromissformulierung kann das Gesetz nun Bundestag und Bundesrat passieren.

Mit der Änderung der gegen den Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern werden unter anderem die Anrufkosten für diese Nummern auf maximal 2 Euro pro Minute begrenzt. Außerdem werden solche teuren Verbindungen künftig nach einer Stunde automatisch getrennt. Die Anbieter werden darüber hinaus verpflichtet, den Preis vor Beginn der Verbindung anzugeben. Diese Pflicht gilt nach einer Übergangsfrist von einem Jahr auch für Mehrwertdienstleistungen im Mobilfunk. (jk)