D-Info-CD gerichtlich gestoppt

Der Dauerstreit zwischen der Telekom-Tochter DeTeMedien und den Herstellern von Telefon-CDs geht in eine neue Runde: Nach einem am 11.

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Von
  • Frank Möcke

Der Dauerstreit zwischen der Telekom-Tochter DeTeMedien und den Herstellern von Telefon-CDs geht in eine neue Runde: Nach einem am 11. Dezember ergangenen Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe darf die Mannheimer TopWare CD-Service AG ihr digitales Bundestelefonbuch D-Info 3.0 nicht mehr ausliefern. Das Gericht machte wettbewerbsrechtliche Gründe geltend. TopWare habe die Daten den Telefonbüchern der DeTeMedien entnommen. TopWare erwägt, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen. Noch im Handel befindliche Exemplare können jedoch weiterverkauft werden.

Auch der Tele-Info-Verlag, Garbsen, liegt im Streit mit der DeTeMedien. Er darf seine CDs nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vorerst weiter ausliefern. Die Firma rechnet aber damit, daß die DeTeMedien weitere rechtliche Schritte unternehmen wird. Die Auslieferung der "Spezial-CD 4.0", die Rückwärtssuche (Ermittlung des Fernsprechteilnehmers nach Eingabe der Telefonnummer) gestattet, mußte auf Gerichtsbeschluß hin allerdings gestoppt werden. Bei aller Konkurrenz sind sich Tele-Info-Verlag und TopWare einig: "Das muß irgendwann vor den Bundesgerichtshof, damit endlich einmal eine Grundsatzentscheidung gefällt wird", so ein Sprecher des Tele-Info-Verlags zu c't. (fm)