DVB-T: Berliner Medienwächter klagen gegen EU

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) klagt gegen die Entscheidung der EU-Kommission im Beihilfe-Verfahren zur Förderung von DVB-T. Die mabb hat zwei Millionen Euro an Privatsender gezahlt, um Anreize für den Umstieg auf DVB-T zu schaffen.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Nichtigkeit der Entscheidung der EU-Kommission zur Förderung von DVB-T in Berlin-Brandenburg eingereicht. Anfang November hatte die Kommission die von der mabb gezahlten Beihilfen an Privatsender für illegal erklärt. Vorausgegangen war eine Beschwerde der TV-Kabelnetzebtreiber. In einer Stellungnahme zum Kommissionbeschluss hatte die mabb angegeben, bislang rund zwei Millionen Euro an private Fernsehsender als Zuschuss für deren Senderkosten gezahlt zu haben. Diese hatten sich im Gegenzug zu einem fünfjährigen DVB-T-Sendebetrieb verpflichtet.

Die Region Berlin-Brandenburg gehört zu den Vorreitern in Sachen DVB-T, das dort am 1. November 2002 startete. Ohne die Garantie, private Programme per DVB-T empfangen zu können, hätte es seinerzeit keine Grundlage für den Verbraucher gegeben, die Investitionen für Settop-Boxen auf sich zu nehmen, die 2002 noch über 200 Euro gelegen hätten, begründen die Medienhüter ihre Klage: Die Kommission sei im Irrtum, wenn sie darauf verweise, der Umstieg hätte auch mit dem Auslaufenlassen von Analog-TV-Lizenzen der Privaten erreicht werden können. Nach Ablauf dieser Lizenzen wären die privaten Veranstalter keineswegs verpflichtet gewesen, digital auszustrahlen, meint die mabb.

Grundsätzlich werde aus Sicht der mabb zu überprüfen sein, ob die Europäische Kommission das Recht hat, ihre nachträgliche Beurteilung an die Stelle eines Konzeptes zu setzen, das von der zuständigen Stelle in Deutschland auf deutschen Rechtsgrundlagen entwickelt worden sei, und das zum Erfolg des weltweit ersten Umstiegs geführt habe. Die Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung müsse Aufgabe der Mitgliedsstaaten bleiben, und dürfe nicht zentral von Brüssel vorgegeben werden, fordert die mabb. (ssu)