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Datenschutzbeauftragte: Scannen von E-Mails ist "Grundrechtseingriff"

Microsoft und Google durchsuchen E-Mails ihrer Kunden nach illegalen Inhalten. Für die Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff ist das ein nicht unerheblicher Eingriff in die Rechte der Nutzer.

Andrea Voßhoff

Andrea Voßhoff

(Bild: Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)

Das automatische Durchsuchen von E-Mails nach illegalen Inhalten greift aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten in die Rechte der Nutzer ein. "Die inhaltliche Auswertung von E-Mails stellt zweifelsfrei einen nicht unerheblichen Grundrechtseingriff dar", erklärte die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff [1] gegenüber dpa. Ob dieser Schritt durch Gesetze oder die Einwilligung der Nutzer abgesichert sei, "muss im Einzelfall beurteilt werden".

US-amerikanische IT-Unternehmen hatten diese Woche für Wirbel gesorgt, als deutlich wurde, dass sie E-Mails und Fotos von Nutzern nach kinderpornografischen Inhalten durchsuchen. Microsoft [2] entwickelte dafür die Software PhotoDNA, die auch von Google [3], Facebook und Twitter eingesetzt wird. Die deutschen E-Mail-Dienste Web.de, GMX und Telekom erklärten, sie würden keine Kunden-E-Mails nach Kinderpornos durchsuchen [4]. Es würden lediglich Viren und Spam herausgefiltert. (anw [5])


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https://www.heise.de/-2289059

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[1] http://www.bfdi.bund.de/DE/Home
[2] https://www.heise.de/news/Auch-Microsoft-durchsucht-Mail-Konten-nach-Kinderpornografie-2287862.html
[3] https://www.heise.de/news/Kinderpornographie-Google-verteidigt-E-Mail-Scan-2284919.html
[4] https://www.heise.de/news/Deutsche-E-Mail-Anbieter-durchsuchen-Mails-nicht-nach-Kinderpornos-2288305.html
[5] mailto:anw@heise.de