DeCSS-Prozess: Hollywood in der Ăbermacht
Vor Gericht argumentierten die klagenden Studios, das DVD-Hacktool DeCSS ermögliche eine "Napsterisierung" der Filmindustrie.
Bei der gestrigen Anhörung im Revisionsverfahren des New Yorker DeCSS-Prozesses standen die Vorzeichen fĂŒr die Verteidigung nicht besonders gut: FĂŒr die US-Studios sprachen gleich zwei AnwĂ€lte, wĂ€hrend 2600.com nur von einer Juristin vertreten wurde. Das Verfahren dreht sich um das Windows-Tool DeCSS, mit dem sich kopiergeschĂŒtzte DVD-Videos entschlĂŒsselt auf die Festplatte kopieren lassen.
Das Programm wurde im Herbst 1999 von einer Hacker-Gruppe veröffentlicht und verbreitete sich im Internet wie ein Lauffeuer. Acht Hollywood-Studios verklagten daraufhin Eric Corley, weil dieser den DeCSS-Quellcode im Rahmen seiner Berichterstattung auf der Hacker-Newssite 2600.com zum Download angeboten hatte.
Im Revisionsverfahren stand dem Anwalt der KlĂ€gerpartei Daniel Alter zur Seite, der im Auftrag der US-Regierung fĂŒr die Position der Studios plĂ€dierte â die US-Staatsanwaltschaft hatte Ende Februar ein Expertenschreiben [1] ("Amicus Curiae") eingereicht, um die Position der Filmstudios zu stĂŒtzen. Der die Studios vertretende Anwalt Charles Sims erklĂ€rte vor Gericht, die Verbreitung von DeCSS werde die "Napsterization" der Filmindustrie zur Folge haben. Allerdings ist DeCSS in Hacker-Kreisen zum Raubkopieren von DVDs lĂ€ngst passĂ©: Der Quellcode wurde lĂ€ngst weiterentwickelt und in andere DVD-Hack-Tools mit mehr Komfort und einem höheren Leistungsumfang eingebaut.
Die Verteidigerin Kathleen Sullivan, Dekanin der Stanford Law School, sieht in DeCSS ein neutrales Werkzeug. Analog zu einem Fotokopier-GerÀt könne die Software eingesetzt werden, um gemÀà US-amerikanischen Rechts aus Filmen zu zitieren und sie privat zu vervielfÀltigen ("Fair Use"). Das Kopierschutz-System CSS (Content Scrambling System) der DVD-Video verhindere Fair Use und schrÀnke die Nutzung daher unzulÀssig ein.
Sullivan wendet sich gegen das Urteil des New Yorker Bezirksrichters Lewis Kaplan, der im vergangenen August zur Schlussfolgerung kam, 2600.com hĂ€tte mit der Veröffentlichung des DeCSS-Quellcodes und der Bereitstellung von Download-Links Copyright-VerstöĂe gefördert. Kaplan urteilte weiterhin, das Hacker-Tool diene ausschlieĂlich illegalen Zwecken und deshalb falle seine Veröffentlichung auch nicht unter die Meinungsfreiheit. Folgerichtig verbot der Richter dem Betreiber der Website auch, Hyperlinks auf andere Websites zu setzen, die DeCSS zum Download anbieten â dieser Teil des Urteils schafft einen PrĂ€zedenzfall, da das Online-Magazin damit fĂŒr Links auf andere Sites haftbar gemacht wird.
In letzter Konsequenz fordert Sullivan von den Richtern, entweder das unter Ex-PrĂ€sident Bill Clinton revidierte amerikanische Copyright-Gesetz (Digital Millennium Copyright Act, DMCA) fĂŒr verfassungswidrig zu erklĂ€ren oder den vorliegenden Fall vom DMCA auszuschlieĂen. Mit ihren Forderungen stieĂ Sullivan bei den Richtern nicht unbedingt auf VerstĂ€ndnis. Einer der Richter meinte wĂ€hrend der Anhörung, die Verbreitung von DeCSS werde mit ziemlicher Sicherheit [2] DVD-Raubkopien auf breiter Basis Vorschub leisten. "Fair Use" bedeute auch nicht, dass DVD-KĂ€ufer ein Recht auf digitale Kopien hĂ€tten. Dabei lieĂ der Richter auĂer Acht, dass DVD-Videos auch einen Kopierschutz gegen analoge Kopien besitzen (Macrovision).
Ein anderer Richter bezweifelte, dass die Verbreitung DeCSS durch die Meinungsfreiheit rechtfertigt werden könne. Der DeCSS-Code stelle keine schĂŒtzenswerte ĂuĂerung dar, da er nur zur AusfĂŒhrung eines Vorgangs diene. In der Hyperlink-Frage zeigten sich die Richter dagegen relativ kompromissbereit: GröĂere Nachrichten-Sites sollten durchaus Links auf DeCSS anbieten dĂŒrfen, ohne sich dafĂŒr vor Gericht verantworten mĂŒssen â Kaplans Urteil habe sich ja auch nur gegen 2600.com und dessen angeschlossene Sites gewandt. Man könne die richterliche VerfĂŒgung eventuell entsprechend anpassen.
Die Anhörung durch die drei Richter dauerte gerade mal eine Stunde. Jetzt haben beide Parteien Zeit bis zum Donnerstag, dem 10. Mai, um ihre Position nochmals schriftlich darzulegen â danach entscheiden die Richter, ob das Urteil gegen 2600.com aufgehoben wird oder nicht. Die Verteidigung will notfalls bis in die höchste Instanz gehen, zum US-Bundesgerichtshof. (ghi [3])
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[2] http://www.wirednews.com/news/print/0,1294,43470,00.html
[3] mailto:ghi@ct.de
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