Drohne legt Flugbetrieb in Frankfurt lahm
(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)
Keine Starts und Landungen mehr am Frankfurter Flughafen: Eine Drohnensichtung brachte den Flugbetrieb kurzzeitig zum Erliegen.
Wegen einer Drohnensichtung musste der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen am Donnerstagmorgen etwa eine Dreiviertelstunde eingestellt werden. Es seien aus SicherheitsgrĂŒnden keine Starts und Landungen möglich gewesen, sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport.
Nach Angaben eines Sprechers der Bundespolizei gab es am frĂŒhen Morgen mehrere Hinweise auf eine Drohne im SĂŒden des GelĂ€ndes. Da das FluggerĂ€t dann aber nicht mehr gesichtet wurde, gab die Bundespolizei in Absprache mit der Flugsicherung den Betrieb um 8.15 Uhr wieder frei. Die HintergrĂŒnde der Störung seien noch unklar, so der Sprecher. Landes- und Bundespolizei arbeiteten mit Hochdruck an der AufklĂ€rung. Unter anderem sei ein Hubschrauber im Einsatz.
Bereits Ende MĂ€rz war der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen nach der Sichtung einer Drohne fĂŒr eine halbe Stunde am Nachmittag eingestellt worden. Das FluggerĂ€t war damals ebenfalls im SĂŒden des Flughafens gesehen worden. Am gröĂten deutschen Flughafen waren an diesem Tag von 1439 FlĂŒgen bis zum Abend rund 60 annulliert worden, die meisten allerdings im Zusammenhang mit einer Computerpanne im Flugsicherungszentrum Langen. Wegen der Drohne kamen weitere VerspĂ€tungen hinzu.
Zunahme von Flugbehinderungen durch Drohnen
Die Deutsche Flugsicherung hat 2018 insgesamt 158 Behinderungen des regulĂ€ren Luftverkehrs durch Drohnen registriert [1], etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im GroĂraum von FlughĂ€fen seien 125 der FĂ€lle gemeldet worden, erklĂ€rte das bundeseigene Unternehmen, das fĂŒr die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zustĂ€ndig ist. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), MĂŒnchen (14) und Hamburg (12). 2017 waren insgesamt 88 FĂ€lle gemeldet worden.
In Deutschland sind DrohnenflĂŒge ĂŒber den Start- und Landebereich an FlughĂ€fen verboten â genauso wie ĂŒber Menschenmengen, KrankenhĂ€usern, GefĂ€ngnissen, Behörden, BundesstraĂen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, mĂŒssen die Drohnen wĂ€hrend des Fluges grundsĂ€tzlich in Sichtweite bleiben und dĂŒrfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf ModellflugplĂ€tzen.
[Update v. 09.05.2019, 10:14 Uhr]: Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung soll es sich Zeugen zufolge um eine gröĂere Drohne mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Metern gehandelt haben. Mehrere Airline-Piloten hĂ€tten sie im SĂŒden des FlughafengelĂ€ndes gesichtet. Es könnte sich möglicherweise um ein professionelles GerĂ€t gehandelt haben, fĂŒr das eigentlich eine Aufstiegserlaubnis beim Land Hessen hĂ€tte eingeholt werden mĂŒssen. Der Flughafenbetreiber Fraport und die Lufthansa berichteten von Störungen des Flugbetriebs. Einige Flugzeuge mussten umgeleitet werden und landeten beispielsweise in MĂŒnchen, sagte ein Lufthansa-Sprecher. Ein Flug der Austrian aus Wien kehrte wegen der vorĂŒbergehenden Sperre um. Wie viele FlĂŒge und Passagiere betroffen waren, ist zunĂ€chst nicht bekannt. (olb [2])
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