E-Rezept für alle, aber nicht für die Pflege​

Ab Januar 2024 soll das E-Rezept verpflichtend werden. Pflegeeinrichtungen sind davon aber noch ausgenommen.​

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Apothekerin sucht in einer Apotheke Medikamente

(Bild: Aleksandar Karanov/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Ab dem 1. Januar 2024 soll das E-Rezept zur Pflicht werden. Die Pflegeheime in Deutschland sind allerdings erst ab dem 1. Juli 2025 zu dem dafür nötigen Anschluss an die Telematikinfrastruktur, dem Gesundheitsnetz, verpflichtet. Aufgrund dieser Lücke stellt das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online klar: "Wenn die elektronische Ausstellung oder Übermittlung von Verordnungen aus technischen Gründen im Einzelfall, beispielsweise bei einem Hausbesuch, nicht möglich ist, gilt die Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2024 nicht."

Eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen der Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen werde "grundsätzlich unterstützt", beteuert das Gesundheitsministerium. Pflegeheime könnten, Stand heute, Rezepte etwa für übliche Dauermedikation zum Beispiel über den E-Maildienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in der Arztpraxis anfordern. Die Pflegeeinrichtung kann die Rezepte dann an die heimversorgende Apotheke weiterleiten.

Zur Finanzierung der Anbindung an die TI oder den KIM-Dienst sollen die Pflegeheime die entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten über eine monatliche TI-Pauschale abdecken, erklärt das Gesundheitsministerium. Aktuell laufen dazu Verhandlungen, wie die finanzielle Vereinbarung ausgestaltet werden soll.

Regelungen zu dieser Pauschale benachteiligen allerdings die Pflegeeinrichtung, kritisiert Thomas Meißner, Vorstandsmitglied im Anbieterverband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG), dass Pflegeeinrichtungen damit schlechter als Arztpraxen gestellt würden.

Die Finanzierungsvereinbarung orientiere sich an den Ärzten und bestrafe die Nichtanschaffung einzelner Komponenten, etwa bei dem Modul für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, das nicht benötigt werde. In der Folge würde ihnen das notwendige Geld für den Aufbau der TI fehlen. Daher drängt Meißner auf eine passende Vereinbarung für Pflegeeinrichtungen.

In Österreich hat sich das E-Rezept in den letzten Monaten in der ambulanten und stationären Pflege als Problem erwiesen. Dort wird das E-Rezept bereits seit Juli ausschließlich digital ausgestellt. Aktuell wird überlegt, wie den Ärzten ein Dienst für eine sichere Kommunikation zwischen Arzt und Apotheke finanziert werden kann.

(mack)