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EU-Kommission lÀsst anonyme Nutzer wieder auf ihre Website

Stefan Krempl

Auf Beschwerde eines Juristen hat die EuropĂ€ische Kommission eine Blockade ihrer Website fĂŒr Nutzer von Virtual Private Networks aufgehoben. ZunĂ€chst hatte sie die Sperre mit SicherheitsgrĂŒnden gerechtfertigt.

Auf Beschwerde eines Juristen hin hat die EU-Kommission eine Blockade ihrer Website [1] fĂŒr Nutzer von Virtual Private Networks (VPNs) wieder aufgehoben. Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung [2] hatte sich Mitte Februar laut eigenen Angaben [3] an die BrĂŒsseler Regierungseinrichtung gewandt, um auf die aus seiner Sicht problematische Praxis hinzuweisen. Die Sperre verletze das Recht der BĂŒrger, sich anonym Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen, schrieb der Jurist. Blockiert gewesen seien unter anderem die meisten Server des Tor-Netzwerks [4] sowie weitere Anonymisierungsdienste.

Wie Breyer weiter berichtet [5], erhielt er daraufhin Anfang MĂ€rz zunĂ€chst eine Nachricht eines Sicherheitsexperten der Kommission. Darin zeigte dieser dem Aktivisten zufolge zwar VerstĂ€ndnis fĂŒr den Wunsch, bei der Nutzung der BrĂŒsseler Webangebote anonym zu bleiben. Man habe aber die Pflicht, die Seiten "fĂŒr alle BĂŒrger zugĂ€nglich zu halten". Dies sei nur mithilfe von Sicherheitsmaßnahmen zu gewĂ€hrleisten, bei denen es auch um die Verhinderung von Cyberangriffen gehe, deren HintermĂ€nner ĂŒblicherweise Tor einsetzten. Um den Großteil der Bevölkerung zufriedenzustellen, mĂŒsse man daher den Anonymisierungsdienst sperren.

Trotz dieser Ansage sei einige Tage spĂ€ter die Blockade ohne weitere ErklĂ€rung aufgehoben worden, meldet Breyer. Offensichtlich sei es nicht erforderlich, Anonymisierungsserver abzublocken, um Webseiten verfĂŒgbar zu halten. Dies habe jĂŒngst auch das Bundeskriminalamt (BKA) eingesehen. Das BKA machte im vergangenen Jahr eine Zugriffssperre auf sein Online-Angebot fĂŒr VPN-Nutzer nach Intervention des Bundesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz wieder rĂŒckgĂ€ngig [6]. 2010 hatte auch das Land Niedersachsen mit einer kurzzeitigen Blockade [7] von Anonymisierungsdiensten fĂŒr Schlagzeilen [8] gesorgt. Hierzulande verpflichtet das Telemediengesetz [9] (TMG) Diensteanbieter, die Nutzung von Online-Medien "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen".

Update: Breyer hatte sich ĂŒber die vollstĂ€ndige Entsperrung der Kommissionsseite zu frĂŒh gefreut. Wie er inzwischen heise online mitteilte, haben die Techniker in BrĂŒssel zwar verschiedene Anonymisierungs- und VPN-Dienste wieder freigegeben, Tor bleibt aber nach wie vor blockiert. Der Jurist hat daher am Dienstag eine Beschwerde beim EuropĂ€ischen Datenschutzbeauftragten eingereicht. (ssu [10])


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1480244

Links in diesem Artikel:

  1. http://ec.europa.eu/
  2. http://www.vorratsdatenspeicherung
  3. http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-commission-gives-up-blocking-tor-and-vpn-services/
  4. https://www.torproject.org/index
  5. http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-kommission-gibt-sperrung-von-anonymisierungsdiensten-auf/
  6. https://www.heise.de/news/BKA-sperrte-Nutzer-von-Anonymisierungsdiensten-aus-1402534.html
  7. https://www.heise.de/news/Niedersachsen-hebt-Sperre-fuer-Anonymisierungsdienste-wieder-auf-1264768.html
  8. https://www.heise.de/news/Niedersachsen-sperrt-Anonymisierungsdienste-aus-1263719.html
  9. http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html
  10. mailto:ssu@ct.de