EU gegen Abkommen zu Urheberrechtsschranken für Blinde

Verhandlungen im Ständigen Ausschuss für Urheber- und verwandte Rechte der World Intellectual Property Organisation haben keinen Durchbruch hin zur Verbesserung des Zugangs von Sehbehinderten zu geschützten Werken ergeben.

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Von
  • Monika Ermert

Der erhoffte Durchbruch bei Verhandlungen zur Verbesserung des Zugangs von Sehbehinderten und Blinden zu urheberrechtlich geschützten Werken ist ausgeblieben. Aus der Abschlusserklärung des Ständigen Ausschusses für Urheber- und verwandte Rechte (SCCR) der World Intellectual Property Organisation (WIPO), der vergangene Woche in Genf tagte, wurden zuletzt Passagen gestrichen, durch die ein völkerrechtlicher Vertrag für eine solche Schrankenregelung in die Wege geleitet werden sollte. Druck gegen eine echte Festlegung kam laut Informationen der Fachleute der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) insbesondere von Vertretern der EU.

Das WIPO-Sekretariat selbst sprach in einer kurzen Mitteilung zwar von einer Zusage der Mitgliedsstaaten, den Zugang für Blinde und Sehbehinderte global zu verbessern und Arbeiten dazu zu "beschleunigen". Der SCCR-Vorsitzende beschränkte sich aber in seiner Abschlusserklärung auf die Formel, dass ein Kompromiss bei den Schrankenregelungen weiter diskutiert werde.

Im Gegensatz dazu kam die Versammlung beim Thema "Schutz der Rechte von Darstellern an audiovisuellen Aufnahmen ihrer Darbietungen" einen deutlichen Schritt weiter. Zwar gebe es bereits einen Minimalschutz für Darsteller, Produzenten, Tonaufzeichnungen und Rundfunkunternehmen in den Römischen Verträgen und in manchen Ländern darüber hinaus gehende gesetzliche oder privatwirtschaftliche Regelungen zur Klärung der Rechteverhältnisse auch zwischen Produzenten und Darstellern. Dennoch seien Aufzeichnungen international zu wenig geschützt, heißt es in einem Hintergrundpapier des WIPO-Sekretariats.

Die Verabschiedung eines internationalen Abkommens im Jahr 2000 scheiterte daran, dass sich die WIPO-Mitgliedsländer nicht einigen konnten, ob die Rechte des Darstellers automatisch an den Produzenten übergehen sollen oder ob ein Darsteller dem widersprechen kann. Das WIPO-Sekretariat soll im kommenden Jahr einen erneuten Versuch machen, eine internationale Konferenz vorzubereiten. Einen Neuanlauf wünschen sich manche Mitgliedsstaaten auch für den gescheiterten WIPO-Vertrag gegen Signalpiraterie. Verhandlungen dazu, wie ein solcher "Broadcasting Treaty" aussehen könnte, waren 2007 gescheitert. Der Broadcasting Treaty bleibt aber Gegenstand weiterer Diskussionen. (anw)