EU schützt geistiges Eigentum

Die neue Direktive zur Durchsetzung von Urheberrechts- und Patentansprüchen in der EU soll schnell durchgesetzt werden.

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Von
  • Monika Ermert

Im Hauruckverfahren soll die neue Direktive zur Durchsetzung von Urheberrechts- und Patentansprüchen in der EU durchgezogen werden. Am Montag haben die ständigen Vertreter der Mitgliedsländer beim Rat (Coreper) in einem Brief ihre Zustimmung gegeben und eine Verabschiedung durch den für Wettbewerbsfragen zuständigen Rat bereits am 11. März in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, dass das Parlament die umstrittenen Regeln in der jetzt vom Rat abgesegneten Version in einer einzigen Lesung am 8. März durchpaukt. Noch heute finden zu diesem Zweck Vorgespräche zwischen den Parlamentsausschüssen statt, Anfang kommender Woche muss der Rechtsausschuss sein Plazet geben.

Ein solches verkürztes Verfahren, im EU-Amtsdeutsch vorgezogener "Trilog" zwischen Kommission, Rat und Parlament genannt, ist in der Regel weniger kontroversen Themen vorbehalten. Doch bei der von der Kommission vor einem Jahr eingebrachten Richtlinie sei das Parlament quer durch alle Parteien gespalten, sagte Europaparlamentarierin Erika Mann (SPD). Sie äußerte gegenüber heise online Verständnis für die unter anderem von Janelly Fourtou, der zuständigen Berichterstatterin und Ehefrau des Universal Vivendi-Chefs Jean-Rene Fourtou, forcierten Schnellverfahren. Zwar bekomme man mit einer weiten Auslegung die bekannten "Probleme mit Fair Use". Doch eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode könnte die Einführung "noch komplizierter" machen.

"Man will das Gesetz jetzt durchpauken, weil man fürchtet, dass die EU-Beitrittsstaaten das so nicht durchgehen lassen würden", sagt Andreas Dietl, Direktor für EU-Angelegenheiten der European Digital Rights Initiative (EDRI). "Der Grund dafür ist, dass die Richtlinie Industrien bevorzugt, die eine 'dominierende Marktmacht' haben", so Dietl. Da die Richtlinie jede Art von geistigem Eigentum schützen soll, könnten vom privaten Filesharer bis zum kleinen Softwareentwickler oder Hersteller von No-Name-Druckerpatronen jeder belangt werden, warnt Dietl. Kleinere Wettbewerber könnten damit leicht vom Markt geblasen werden, heißt es auch in einer Analyse des Salzburger Rechtsinformatikers Georg Jakob, die er bei einem Treffen mit EU-Parlamentariern in der vergangenen Woche vorgestellt hat. Doch im aktuellen Endspurt stilisieren die Lobbyisten der Gegenseite das Beitrittsgebiet praktisch zum "Reich des Bösen", wo doppelt soviel raubkopierte Software im Einsatz sein soll wie in den alten EU-Ländern.

Zusammen mit verschiedenen anderen europäischen Organisationen will sich EDRI mit ausführlich begründeten Vorschlägen bis zuletzt für eine Einschränkung der Reichweite auf die eigentlichen Urheberrechte und auf "Berufspiraten" einsetzen. Immerhin sind die drohenden Sanktionen drastisch. Selbst eine Beschlagnahme von Hardware und das Einfrieren von Konten können die "zuständigen Behörden" auf Antrag des Rechteinhabers veranlassen, ohne dass der Beschuldigte vorher gehört wird oder eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

Der Ko-Autor des Digital Millennium Copyright Act (DMCA), Bob Goodlattee, hat seine EU-Kollegen bei einem Treffen der European Internet Foundation in der vergangenen Woche in einem harten Kurs gerade auch gegen die privaten Filesharer bestätigt. Goodlattee stellte dabei die Verhältnisse in den USA, wo den Rechteinhaber selbst eine Art polizeirechtlicher Status zugebilligt werde, als beispielhaft dar. (Monika Ermert) / (anw)