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Einigung über Strafbarkeit von Terrorcamps und Online-Anleitungen zum Bombenbau

Der bloße Aufenthalt in einem Terror-Ausbildungslager soll nicht unter Strafe stehen, sondern erst beim Vorsatz, einen Anschlag begehen zu wollen. Eine Bestrafung droht auch bei Bereitstellung oder Download einer Anleitung zum Bombenbau im Internet.

Nach monatelangem Streit hat sich die große Koalition über den juristischen Umgang mit sogenannten Terrorcamps geeinigt. Wie Bundesjustizministerin [1] Brigitte Zypries (SPD) mitteilte, soll der bloße Aufenthalt in einem solchen Ausbildungslager nicht unter Strafe stehen. Strafbar sei dies erst bei dem konkreten Vorsatz, einen Anschlag begehen zu wollen, erklärte Zypries. "Wenn man in ein solches Terrorcamp geht, dann muss man das in der Absicht tun, das, was man dort gelernt hat, auch anzuwenden."

In den vergangenen Monaten war Zypries von der Union immer wieder gedrängt worden, schon den Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager unter Strafe zu stellen. Bei einem Treffen mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie den rechts- und innenpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen habe man sich aber jetzt darauf verständigt, dass eine Bestrafung den Vorsatz einer "schweren staatsgefährdenden Gewalttat" erfordert. "Ohne diesen Vorsatz entfällt die Strafbarkeit."

Diese Lösung ist in der CDU allerdings nicht unumstritten. Während das Bundesinnenministerium "keine Nachweisprobleme" sieht, kritisierte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) in der Neuen Osnabrücker Zeitung: "Wenn Besuchern eines Terrorlagers auch der Vorsatz eines späteren Anschlags nachgewiesen werden muss, läuft das Gesetz leer."

Auch die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger beklagte, die Paragrafen würden mehr Probleme aufwerfen als sie Antworten geben. Ulla Jelpke von der Linken sprach unterdessen von "Gesinnungsjustiz". Kenntnisse für Gewalttaten könne man praktisch überall erwerben. "Doch bestraft werden soll nach dem Willen von Schäuble und Zypries, wer sich diese Kenntnisse mit der Absicht aneignet, sie auch umzusetzen – ganz so als verfügten die Ermittlungsbehörden über die Fähigkeit des Gedankenlesens."

Nach dem Gesetzentwurf, der im Januar vom Kabinett beschlossen werden soll, droht bei der Vorbereitung einer terroristischen Straftat künftig eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Mit bis zu drei Jahren Haft soll bereits der Kontakt zu Mittelsmännern bestraft werden, die die Aufnahme in ein Ausbildungslager arrangieren sollen. Zypries räumte ein, diese Vorverlagerung in einen Bereich, "wo quasi noch nichts geschehen ist", sei "verfassungsrechtlich auf Kante genäht". Sie halte die Regelung aber für vertretbar.

Eine Bestrafung drohe künftig auch Personen, die eine Anleitung zum Bombenbau ins Internet stellen oder diese herunterladen. Aber auch hier müsse der Vorsatz nachgewiesen werden, dass dadurch eine Straftat vorbereitet werden soll. So solle der Download einer solchen Bauanleitung aus "jugendlicher Neugier" straffrei bleiben. Auch die Veröffentlichung sei nur dann strafbar, wenn sie die Bereitschaft anderer Internet-Nutzer fördert, eine terroristische Straftat zu begehen. Die Veröffentlichung auf einer neutralen Website soll deshalb anders bewertet werden als in einem islamistischen oder rechtsradikalen Internet-Forum.

Siehe dazu auch:

(jk [3])


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[2] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29406/1.html
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