Einstweilige Verfügung: MP3-Tauschbörse Napster muss vom Netz

Ein US-Bundesgericht hat der Musiktauschbörse Napster auferlegt, keine Vermittlungen von Musikfiles mehr zu betreiben.

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Von
  • Frank Möcke

Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat ein US-Bundesgericht am Mittwoch der Musiktauschbörse Napster auferlegt, ab kommenden Freitag keine Vermittlungen von solchen Musikfiles mehr zu betreiben, die dem Urheberrecht unterliegen. Rechtsanwalt Frackman, der die Recording Industry Association of America ( RIAA) vertritt, hatte darauf hingewiesen, dass in jeder Minute 1400 Musikstücke via Napster kopiert würden. Im Gegensatz zu Rundfunksendern zahle Napster jedoch keine Lizenzgebühren. Der Musikindustrie sei dadurch bis dato bereits ein Schaden in Höhe von 300 Millionen Dollar entstanden.

Napster kündigte umgehend Berufung an. Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken sei durch US-Gesetze gedeckt. Ähnlich wie in Deutschland darf sich ein US-Bürger Filme und Musikstücke zum eigenen Gebrauch vervielfältigen, die Kopien aber nicht veröffentlichen oder kommerziell nutzen.

Ein abschließendes Urteil wird erst gegen Ende des Jahres erwartet. Lesen Sie dazu auch: Goodbye Napster! Ein vorläufiger Nachruf in Telepolis. (fm)